Sicherheit · 9 Minuten Lesezeit
Sicher mit dem Elektromobil: die Stellen, an denen es wirklich schiefgeht
Nicht der Verkehr ist die größte Gefahr beim Seniorenmobil, sondern der Bordstein, die Querneigung, die Nässe und die Dämmerung. Was an diesen Stellen hilft.
Von Steven Schulz · Stand:
Listen mit zehn Sicherheitstipps helfen niemandem, weil sie alles gleich wichtig machen. Bei einem Elektromobil passiert kaum etwas dort, wo man Gefahr erwartet – im Verkehr, zwischen Autos. Es passiert an vier unauffälligen Stellen: an einer Bordsteinkante, an einem Weg, der seitlich abfällt, auf nassem Untergrund und in der halben Stunde, in der es dämmert. Um diese vier geht es hier, und am Ende um das Ein- und Aussteigen.
Die Bordsteinkante: der Winkel entscheidet, nicht die Höhe
Ein Elektromobil ist nach vorn und hinten stabil und zur Seite empfindlich. Wenn Sie schräg auf eine Kante zufahren, geht ein Vorderrad hoch, während das andere noch unten ist. Das Fahrzeug neigt sich in genau dem Moment zur Seite, in dem es sich ohnehin schon hebt. Das ist die Bewegung, bei der es kippt.
Was hilft, ist einfach und muss zur Gewohnheit werden:
- Fahren Sie jede Kante im rechten Winkel an, nicht schräg. Lieber zwei Meter zurücksetzen und neu ansetzen.
- Fahren Sie langsam und gleichmäßig, ohne Anlauf. Schwung hilft nicht, er verstärkt die Neigung.
- Nehmen Sie, wo es eine gibt, die abgesenkte Bordsteinkante, auch wenn es zwanzig Meter Umweg sind.
- Lesen Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs nach, welche Kantenhöhe der Hersteller angibt. Diese Zahl ist eine Obergrenze, kein Ziel.
- Steigen Sie nicht aus, um das Fahrzeug über eine Kante zu schieben. Ein Fahrzeug mit Akku hat ein Gewicht, das man unterschätzt.
Wie stabil Ihr Fahrzeug zur Seite überhaupt ist, hängt an der Bauart. Drei Räder sind wendiger und kippen leichter, vier Räder sind stabiler und brauchen mehr Platz. Der Unterschied ist größer, als er aussieht: Drei oder vier Räder.
Das Quergefälle: die Gefahr, an die niemand denkt
Steigungen machen den meisten Fahrern Sorgen, und sie sind das kleinere Problem. Gefährlich ist die seitliche Neigung. Sie kommt an Stellen vor, die völlig harmlos aussehen: ein Gehweg, der zur Straße hin abfällt, damit das Wasser abläuft; eine Rampe, die schräg in einen Hof führt; eine Wiese am Hang; der Rand eines Feldwegs.
Die Regel dagegen lautet: Quer zum Hang ist die schlechteste Richtung. Fahren Sie eine geneigte Fläche möglichst gerade hinauf oder hinunter, nicht seitlich hindurch. Wenn der Gehweg stark zur Straße hin abfällt und es zumutbar ist, wechseln Sie auf die andere Seite oder auf die Fahrbahn. § 24 Absatz 2 StVO gibt Ihnen die Erlaubnis, auf Gehwegen zu fahren – es ist keine Pflicht, und § 2 Absatz 1 StVO lässt Ihnen die Fahrbahn.
In der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs steht eine höchstzulässige Längs- und meist auch Querneigung, häufig in Prozent oder Grad. Suchen Sie diese Angabe heraus und schreiben Sie sie sich auf. Sie ist eine der wenigen Zahlen zu Ihrem Fahrzeug, die im Alltag wirklich etwas bedeuten.
Und die zweite Hälfte desselben Themas: Laden Sie nichts Schweres nach oben. Ein voller Korb am Lenker hebt den Schwerpunkt an und macht genau die Bewegung schlimmer, um die es hier geht. Mehr dazu in Einkaufen und Zuladung.
Nässe: der Bremsweg ist das kleinere Problem
Dass man bei Regen langsamer fährt, weiß jeder. Das eigentliche Risiko sind einzelne Flächen, die bei Nässe fast keinen Halt mehr bieten und die man nicht als Gefahr erkennt:
- Metall. Schachtdeckel, Entwässerungsroste, Straßenbahnschienen, Metallschwellen in Ladeneingängen. Nass sind sie glatt wie Eis. Überqueren Sie sie gerade und ohne zu lenken, nie in der Kurve.
- Markierungsfarbe. Zebrastreifen, Haltelinien, Sperrflächen und Piktogramme sind glatter als der Asphalt daneben.
- Nasses Laub. Die gefährlichste Kombination im Herbst, weil es sich in genau den Kurven sammelt, in denen man ohnehin lenkt.
- Gefliestes und Kopfsteinpflaster. Beides wird bei Nässe rutschig, und Kopfsteinpflaster raubt zusätzlich die Spurtreue.
Zwei Dinge dazu. Ein Elektromobil bremst beim Loslassen des Fahrhebels selbsttätig – auf glattem Grund ist plötzliches Loslassen deshalb kein Nothalt, sondern ein Rutschauslöser; nehmen Sie den Hebel langsam zurück. Und der Halt hängt am Reifendruck: zu weich führt schlechter, zu hart greift schlechter. Prüfen Sie ihn monatlich.
Für Frost, Schnee und Streusalz gilt Eigenes: Im Winter sicher fahren.
Dämmerung: gesehen werden ist eine Pflicht, nicht eine gute Idee
Die gefährlichste Tageszeit ist nicht die Nacht, sondern die Dämmerung. Autofahrer sehen dann noch ohne Licht, und ein tief sitzendes, langsames Fahrzeug verschwindet vor dem Hintergrund. Genau dafür gibt es Vorschriften, und sie sind konkreter, als die meisten Fahrer wissen.
§ 17 Absatz 1 StVO: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nicht erst bei Dunkelheit, sondern in der Dämmerung.
§ 66a Absatz 1 StVZO sagt, was „vorgeschrieben" bedeutet: nach vorn mindestens eine Leuchte mit weißem Licht, nach hinten mindestens eine Leuchte mit rotem Licht in nicht mehr als 1.500 Millimetern Höhe. Und ausdrücklich: „an Krankenfahrstühlen müssen diese Leuchten zu jeder Zeit fest angebracht sein". Eine angeklemmte Fahrradlampe erfüllt das nicht.
§ 66a Absatz 4 StVZO verlangt zwei rote Rückstrahler an der Rückseite und an den Längsseiten je mindestens einen gelben Rückstrahler, so tief wie möglich, nicht höher als 600 Millimeter. Absatz 6 verlangt, dass Leuchten und Rückstrahler nicht verdeckt und nicht verschmutzt sind – das ist die Vorschrift, die durch einen überfüllten Korb oder eine über das Heck gelegte Tasche verletzt wird.
§ 4 Absatz 4 Satz 2 FZV verlangt zusätzlich eine Kennzeichnungstafel nach der UN/ECE-Regelung Nr. 69, oben an der Rückseite angebracht. Das ist das rot umrandete Dreieck für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge. Für motorisierte Krankenfahrstühle ist es keine Empfehlung, sondern Vorschrift, und bei gebraucht gekauften Fahrzeugen fehlt es häufig, weil Vorbesitzer es abgenommen haben. Prüfen Sie es heute, nicht im November.
Darüber hinaus wirkt nichts so gut wie helle Kleidung. Ein reflektierender Streifen an Ihrer Jacke sitzt in der Höhe, in der ein Autofahrer hinschaut, und ist bei Abblendlicht auf große Entfernung zu sehen. Das ist keine Vorschrift, sondern der wirksamste freiwillige Schritt, den es gibt.
Auf dem Gehweg: die Verantwortung liegt bei Ihnen
Wenn Sie auf Flächen für den Fußgängerverkehr fahren, sind Sie dort die Schnellere und die Schwerere. § 24 Absatz 2 StVO erlaubt es Ihnen nur mit Schrittgeschwindigkeit, und § 3 Absatz 2a StVO verlangt von jedem, der ein Fahrzeug führt, sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist – ausdrücklich durch geringere Geschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft.
Praktisch heißt das: Rechnen Sie damit, dass niemand Sie hört. Ein Elektroantrieb macht kaum Geräusch, und wer telefoniert oder ein Kind an der Hand hat, dreht sich nicht um. Halten Sie an, statt sich vorbeizudrängen. Fahren Sie auf Abstand zu Ladentüren, die nach außen aufgehen, und zu Hauseingängen. Und rechnen Sie an jeder Einfahrt damit, dass ein rückwärts ausfahrendes Auto Sie nicht sieht; Sie sitzen unter der Höhe, in der ein Fahrer nach hinten blickt.
Das Ein- und Aussteigen
Die Stelle, an der am häufigsten etwas passiert, ist die, an der das Fahrzeug steht. Man greift nach dem Einkauf, verlagert das Gewicht, das Fahrzeug bewegt sich einen Zentimeter, und der Halt ist weg.
Vier Angewohnheiten, die das verhindern:
- Schlüssel aus, bevor Sie aufstehen. Nicht nur ausgeschaltet, sondern abgezogen.
- Feststellbremse prüfen, indem Sie das Fahrzeug einmal am Lenker anschieben, bevor Sie Ihr Gewicht darauf verlagern.
- Nie am Lenker aufstehen. Er dreht sich. Stützen Sie sich auf der Armlehne ab, die dafür gebaut ist.
- Auf der ebenen Seite aussteigen. Wenn der Weg seitlich abfällt, steigen Sie bergseitig aus, nicht talseitig.
Was beim Sitzen und Stehen sonst hilft, behandelt Sturzprävention beim Elektromobil ausführlich.
Der Blick, der einmal im Monat reicht
Keine Tagescheckliste – die hält niemand ein. Ein Termin im Monat, immer am gleichen Tag:
- Reifendruck an allen Rädern prüfen und auf den Wert bringen, der am Fahrzeug oder in der Anleitung steht.
- Bremse auf einer leichten Steigung testen: hält das Fahrzeug, wenn Sie den Hebel loslassen?
- Beide Leuchten und alle Rückstrahler einschalten, ansehen, abwischen.
- Sitz und Lenksäule am Gehäuse rütteln. Sitzt etwas locker, ist es eine Reparatur, keine Beobachtung.
- Sichtprüfung am Ladekabel: Knicke, Scheuerstellen, lockere Stecker.
Was Sie jetzt tun können
- Suchen Sie in der Bedienungsanleitung die höchstzulässige Kantenhöhe und die höchstzulässige Neigung und schreiben Sie beide Zahlen auf einen Zettel, den Sie im Fahrzeug lassen.
- Prüfen Sie heute, ob beide Leuchten fest angebracht und funktionsfähig sind und ob die Kennzeichnungstafel nach UN/ECE-Regelung Nr. 69 hinten oben sitzt. Fehlt sie, bestellen Sie sie nach.
- Gehen Sie Ihre häufigste Strecke im Kopf durch und markieren Sie jede Bordsteinkante, jedes Quergefälle und jeden Schachtdeckel. Legen Sie fest, wo Sie künftig anders fahren.
- Üben Sie das Anfahren einer Kante im rechten Winkel einmal in Ruhe auf dem eigenen Grundstück oder in Begleitung, bevor es im Verkehr darauf ankommt.
- Legen Sie einen festen Tag im Monat für den Durchgang oben fest und tragen Sie ihn in den Kalender ein. Alles, was nicht im Kalender steht, passiert nicht.