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Recht · 8 Minuten Lesezeit

Kabinenroller mit 25 oder 45 km/h: Führerschein, Kennzeichen und wo Sie fahren dürfen

Kabinenroller mit 25 oder 45 km/h: wann eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht, wann Sie die Klasse AM brauchen und warum der Gehweg nicht erlaubt ist.

Von Steven Schulz · Stand:

Kabinenroller mit 25 und 45 km/h im Vergleich zum Elektromobil Eine Tabelle mit vier Spalten, über denen ein Pfeil nach rechts steht, beschriftet mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Die Spalten heißen: bis 15 km/h, Elektromobil; 25 km/h, 3 Räder; 25 km/h, 4 Räder; 45 km/h, 3 oder 4 Räder. Zeile Führerschein: bis 15 km/h keiner; 25 km/h mit drei Rädern keiner, aber Mofa-Prüfung; 25 km/h mit vier Rädern Klasse AM; 45 km/h Klasse AM. Zeile Kennzeichen: bis 15 km/h über 6 km/h Pflicht; in den drei anderen Spalten Pflicht. Zeile Gehweg: bis 15 km/h im Schritttempo erlaubt; in den drei anderen Spalten verboten. Darunter zwei Hinweise: Klasse AM ist in jedem Autoführerschein der Klasse B enthalten. Maßgeblich sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren. Kabinenroller: was bei 25 und 45 km/h gilt bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h Elektromobil 25 km/h 3 Räder 25 km/h 4 Räder 45 km/h 3 oder 4 Räder Führerschein keiner keiner, aber Mofa-Prüfung Klasse AM Klasse AM Kennzeichen über 6 km/h Pflicht Pflicht Pflicht Gehweg Schritttempo verboten verboten verboten Klasse AM ist in jedem Autoführerschein der Klasse B enthalten. Maßgeblich sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren.
Tabelle mit vier Spalten – Elektromobil bis 15 km/h, Kabinenroller mit 25 km/h und drei Rädern, mit 25 km/h und vier Rädern, mit 45 km/h – und den Zeilen Führerschein, Versicherungskennzeichen und Gehweg, darunter der Hinweis, dass die Klasse AM in der Klasse B enthalten ist.

Ein Kabinenroller ist rechtlich kein Elektromobil. Er ist ein dreirädriges Kleinkraftrad oder ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug, und deshalb gelten für ihn andere Regeln als für ein Seniorenmobil mit 6 oder 15 km/h. Bei 45 km/h brauchen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM, die in jedem Autoführerschein der Klasse B steckt. Bei 25 km/h entscheidet die Zahl der Räder: Mit drei Rädern brauchen Sie keine Fahrerlaubnis, wohl aber eine Mofa-Prüfbescheinigung. Mit vier Rädern brauchen Sie ebenfalls die Klasse AM. In jedem Fall gehört ein Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug, und der Gehweg ist nicht erlaubt.

Warum ein Kabinenroller kein Krankenfahrstuhl ist

Die Befreiung, von der Elektromobile leben, steht in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie gilt nur für motorisierte Krankenfahrstühle: einsitzig, mit Elektroantrieb, bauartbedingt höchstens 15 km/h, höchstens 110 Zentimeter breit und leer höchstens 300 Kilogramm schwer. Ein Kabinenroller verfehlt mindestens eines dieser Merkmale. Meist ist es die Geschwindigkeit. Bei Modellen mit Beifahrersitz fehlt zusätzlich die Einsitzigkeit, und ein Kabinenroller mit Benzinmotor scheidet schon am Antrieb aus.

Damit entfallen die Fahrerlaubnisfreiheit nach dieser Vorschrift, das Fahren auf dem Gehweg und die Aussicht, dass die Krankenkasse zahlt. Wo die Grenze bei 15 km/h genau liegt, steht in Elektromobil ohne Führerschein.

Die Fahrzeugklassen L2e und L6e

Was stattdessen gilt, hängt an der Fahrzeugklasse. Die Klassen legt die EU-Verordnung Nr. 168/2013 in Artikel 4 und Anhang I fest. Für Kabinenroller kommen zwei in Frage:

  • L2e, dreirädriges Kleinkraftrad: drei Räder, bauartbedingt höchstens 45 km/h, höchstens 270 Kilogramm Masse in fahrbereitem Zustand, höchstens 4 Kilowatt Dauerleistung, höchstens zwei Sitzplätze. Die Unterklassen heißen L2e-P (Personen) und L2e-U (Güter).
  • L6e, leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug: vier Räder, höchstens 45 km/h, höchstens 425 Kilogramm Masse in fahrbereitem Zustand, höchstens zwei Sitzplätze. Die Unterklasse L6e-B, das „leichte Vierradmobil“, hat einen geschlossenen Fahrgastraum, der von höchstens drei Seiten zugänglich ist, und höchstens 6 Kilowatt Dauerleistung.

Für einen dreirädrigen Kabinenroller mit Benzinmotor nennt § 2 Nummer 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) einen Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern. Schnellere oder schwerere Fahrzeuge gehören in andere Klassen, etwa L7e. Für sie gilt dieser Artikel nicht.

Klasse und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung. Prospekt und Anzeigentext sind kein Beleg.

Kabinenroller mit 25 km/h: die Zahl der Räder entscheidet

Wer nach „Kabinenroller 25 km/h ohne Führerschein“ sucht, findet drei- und vierrädrige Modelle nebeneinander. Rechtlich sind es zwei Fälle.

Drei Räder: keine Fahrerlaubnis, aber eine Prüfbescheinigung

§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b FeV nimmt dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U von der Fahrerlaubnispflicht aus, wenn ihre Bauart die Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 25 km/h beschränkt. Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung mit gleichen technischen Eigenschaften zählen mit.

Ganz ohne Nachweis geht es trotzdem nicht. § 5 Absatz 1 FeV verlangt für diese Fahrzeuge dieselbe Prüfung wie für ein Mofa. Die Prüfbescheinigung müssen Sie nach § 5 Absatz 4 FeV beim Fahren mitführen. Zwei Ausnahmen machen die Prüfung für viele Leser überflüssig:

  • Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, muss die Prüfung nicht ablegen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 FeV).
  • Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, also vor dem 1. April 1965 geboren ist, ist nach § 76 Nummer 3 FeV ebenfalls befreit.

Vier Räder: Klasse AM, auch bei 25 km/h

Vierrädrige Fahrzeuge nennt § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b FeV nicht. Ein vierrädriger Kabinenroller bleibt deshalb ein Fahrzeug der Klasse L6e, auch wenn er nur 25 km/h fährt, und dafür verlangt § 6 Absatz 1 FeV die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Ein „Seniorenmobil mit 25 km/h“ auf vier Rädern ist ohne Führerschein also nicht zu fahren, wie auch immer die Anzeige es nennt.

Kabinenroller mit 45 km/h: Klasse AM

Bei 45 km/h ist die Lage einfacher. § 6 Absatz 1 FeV ordnet sowohl dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e als auch leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e der Klasse AM zu. Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht, und die Ausnahme für vor 1965 Geborene gilt hier nicht. Für ein offenes Senioren-Elektromobil mit 45 km/h gilt dasselbe, sofern es in diese Klassen fällt.

Die Klasse AM haben viele Autofahrer längst. Nach § 6 Absatz 3 Nummer 4 FeV berechtigt die Klasse B auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM. Für ältere Führerscheine, die vor 1999 erteilt wurden, regelt Anlage 3 der FeV die Umstellung: Die alte Klasse 3 und die alte Klasse 4 schließen AM ein. Bei der alten Klasse 5 kommt es auf das Datum an – vor dem 1. Januar 1989 erteilt, enthält sie AM, danach nur die Klasse L.

Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Das Mindestalter für die Klasse AM liegt nach § 10 Absatz 1 FeV bei 15 Jahren. Ob Sie noch sicher fahren, müssen Sie selbst beurteilen; was dabei gilt, steht in Ohne Führerschein heißt nicht ohne Regeln.

Was bei 25 und 45 km/h gleichermaßen gilt

Versicherungskennzeichen statt Nummernschild

Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jedes Kraftfahrzeug, das bauartbedingt schneller als 6 km/h fährt. Das folgt aus § 1 in Verbindung mit § 1a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Pflichtversicherungsgesetzes. Eine Zulassung brauchen Kabinenroller nicht: § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 FZV nimmt zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder (Buchstabe d) und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Buchstabe f) davon aus.

An die Stelle der Zulassung tritt nach § 4 Absatz 3 FZV ein gültiges Versicherungskennzeichen. Sie bekommen es beim Versicherer, und es gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar (§ 52 Absatz 1 FZV). Außerdem müssen Sie nach § 4 Absatz 5 FZV die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung beim Fahren mitführen. Mehr dazu in Versicherungskennzeichen am Elektromobil.

Fahrbahn, nicht Gehweg

§ 24 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt das Fahren dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, nur mit Krankenfahrstühlen und Rollstühlen. Ein Kabinenroller ist keines von beiden. Für ihn gilt § 2 Absatz 1 StVO: Fahrzeuge benutzen die Fahrbahn, und nach Absatz 2 möglichst weit rechts. Zum Vergleich: Gehweg oder Straße beim Elektromobil.

Keine Autobahn, keine Kraftfahrstraße

§ 18 Absatz 1 StVO lässt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Kraftfahrzeuge zu, deren Bauart mehr als 60 km/h hergibt. Ein Kabinenroller mit 25 oder 45 km/h darf dort nicht fahren.

Helmpflicht: Es kommt auf die Kabine an

§ 21a Absatz 2 StVO verlangt einen geeigneten Schutzhelm von jedem, der „Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h“ führt oder darin mitfährt. Der nächste Satz lautet: „Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

Für einen Kabinenroller mit geschlossener Kabine heißt das: Er ist kein offenes Fahrzeug, ein Helm wird nach dem Wortlaut nicht verlangt. Wenn Gurte vorgeschrieben sind, müssen Sie sie nach § 21a Absatz 1 StVO anlegen. Anders ist es bei offenen Bauarten ohne Kabine: Fahren sie bauartbedingt 25 oder 45 km/h, liegen sie über 20 km/h, und der Helm ist Pflicht.

25 oder 45: was zu Ihren Wegen passt

Haben Sie einen Autoführerschein, ist der Papieraufwand für 25 und 45 km/h gleich. Dann entscheidet der Verkehr, in dem Sie fahren. Auf einer Straße, auf der 50 km/h erlaubt sind, werden Sie mit 25 km/h ständig überholt. Mit 45 km/h schwimmen Sie eher mit. Wer den vierrädrigen Kabinenroller mit 45 km/h als Ersatz für das Auto plant, findet die Fragen zu Steigung, Winter, Zuladung und Werkstatt in Kabinenroller statt Auto.

Haben Sie keinen Führerschein, bleibt nur der dreirädrige Kabinenroller mit 25 km/h. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht dafür nicht einmal die Prüfbescheinigung. Mit drei Rädern gelten allerdings dieselben Fragen zur Standsicherheit wie beim Elektromobil; sie stehen in Drei oder vier Räder.

Und wenn Ihre Wege vor allem über Gehwege, durch Geschäfte und in den Bus führen, ist ein Kabinenroller das falsche Fahrzeug. Dann passt ein Elektromobil mit 6 oder 15 km/h, und was zwischen diesen beiden Zahlen liegt, erklärt 6 oder 15 km/h. Ob gerade ein Kabinenroller angeboten wird, sehen Sie in der Trefferliste.

Was Sie jetzt tun können

  1. Lassen Sie sich die Übereinstimmungsbescheinigung zeigen und notieren Sie zwei Angaben: die Fahrzeugklasse und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
  2. Gleichen Sie beides mit Ihrem Führerschein ab. Mit Klasse B, alter Klasse 3 oder alter Klasse 4 dürfen Sie L2e und L6e bis 45 km/h fahren. Ohne Führerschein kommt nur L2e mit 25 km/h in Frage, mit Prüfbescheinigung oder mit Geburtsdatum vor dem 1. April 1965.
  3. Schließen Sie die Haftpflichtversicherung ab und bringen Sie das Versicherungskennzeichen an, bevor Sie zum ersten Mal auf die Straße fahren.
  4. Klären Sie die Helmfrage an Ihrem Fahrzeug: geschlossene Kabine oder offen, Gurte vorhanden oder nicht.
  5. Fahren Sie Ihre üblichen Wege einmal im Kopf ab und streichen Sie Gehwege, Autobahnen und Kraftfahrstraßen heraus.

Häufige Fragen

Darf ich einen Kabinenroller mit 25 km/h ohne Führerschein fahren?

Nur, wenn er drei Räder hat und als L2e-P oder L2e-U eingestuft ist. Dann brauchen Sie keine Fahrerlaubnis, aber eine Mofa-Prüfbescheinigung nach § 5 FeV. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, ist auch davon befreit. Ein vierrädriger Kabinenroller mit 25 km/h verlangt die Klasse AM.

Reicht für einen Kabinenroller mit 45 km/h die Mofa-Prüfbescheinigung?

Nein. Die Prüfbescheinigung gilt nach § 5 FeV nur für Mofas und für Zwei- und Dreiräder bis 25 km/h. Bei 45 km/h brauchen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM nach § 6 Absatz 1 FeV, die auch in den alten Klassen 3 und 4 enthalten ist.

Muss ich im Kabinenroller einen Helm tragen?

Bei einer geschlossenen Kabine verlangt § 21a Absatz 2 StVO nach seinem Wortlaut keinen Helm, weil er nur offene drei- oder mehrrädrige Fahrzeuge über 20 km/h nennt. Vorgeschriebene Gurte müssen Sie anlegen. Bei offenen Bauarten mit 25 oder 45 km/h ist der Helm Pflicht.

Darf ich mit einem Kabinenroller auf dem Gehweg fahren?

Nein. Die Erlaubnis aus § 24 Absatz 2 StVO gilt nur für Krankenfahrstühle und Rollstühle. Ein Kabinenroller fährt auf der Fahrbahn, möglichst weit rechts.

Gibt es eine Altersgrenze für Kabinenroller?

Nach oben nicht. Das Mindestalter für die Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Ob Sie sicher fahren können, liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Zahlt die Krankenkasse einen Kabinenroller?

In aller Regel nicht. Ein Kabinenroller ist kein motorisierter Krankenfahrstuhl, und die Anforderungen an Elektromobile im Hilfsmittelverzeichnis erfüllt er nicht. Er ist ein Kraftfahrzeug, das Sie selbst kaufen, versichern und unterhalten.