Elektromobil zu verschenken: abgeben, spenden oder günstig finden
Elektromobil oder Seniorenmobil verschenken: erst klären, ob es der Krankenkasse gehört, dann wohin damit. Und wie Sie selbst günstig an eines kommen.
Wer nach einem Elektromobil „zu verschenken“ sucht, ist meist in einer von zwei Lagen. Entweder steht ein Seniorenmobil in der Garage, das niemand mehr fährt — nach einem Umzug ins Pflegeheim, nach einem Todesfall, weil es einfach nicht mehr geht. Oder Sie suchen selbst eines und hoffen, dass jemand es abgibt.
Diese Seite beantwortet beides. Zuerst für alle, die ein Gerät abgeben wollen. Wenn Sie eines suchen, springen Sie zum Abschnitt „Ein Elektromobil geschenkt bekommen“ weiter unten.
Bevor Sie es verschenken: gehört das Gerät Ihnen?
Das ist die wichtigste Frage auf dieser Seite, und sie kommt vor jeder anderen. Bei Elektromobilen ist der Wiedereinsatz von Kassengeräten der Regelfall. Nach § 33 Absatz 5 SGB V kann die Krankenkasse Hilfsmittel leihweise überlassen. Ein solches Fahrzeug bleibt ihr Eigentum. Sie dürfen es nutzen, aber nicht verkaufen — und auch nicht verschenken.
Woran Sie eine Leihgabe erkennen:
- Ein Aufkleber mit Inventar- oder Gerätenummer, meist am Rahmen unter dem Sitz oder an der Batteriehaube, oft mit dem Namen einer Krankenkasse oder eines Sanitätshauses.
- Ein Bewilligungsbescheid der Kasse in den Unterlagen. Er spricht für eine Leihgabe.
- Keine Rechnung auf Ihren Namen oder auf den Namen der Person, die es gefahren hat. Eine Rechnung belegt Eigentum; ohne sie gehen Sie besser nicht davon aus.
Finden Sie nichts Eindeutiges, rufen Sie das Sanitätshaus an, das geliefert hat, oder die Krankenkasse. Ist es eine Leihgabe, meldet man es der Kasse, und sie holt es ab. Das kostet Sie nichts.
Wer ein Kassengerät verschenkt, tut auch dem Beschenkten keinen Gefallen. Bei einer unentgeltlichen Verfügung durch jemanden, dem die Sache nicht gehört, muss nach § 816 Absatz 1 Satz 2 BGB der Beschenkte herausgeben, was er erlangt hat — er steht am Ende mit leeren Händen da, auch wenn er nichts ahnte.
Stammt das Fahrzeug aus einem Nachlass, kommt eine zweite Frage hinzu: Es gehört dann allen Erben gemeinsam, und nach § 2040 Absatz 1 BGB können sie nur gemeinschaftlich darüber verfügen. Auch eine Schenkung ist eine solche Verfügung. Wie Sie beides klären, steht ausführlich in Elektromobil aus dem Nachlass: erst klären, wem es gehört.
Wohin mit einem Elektromobil, das Sie verschenken wollen
Im eigenen Umfeld
Der kürzeste Weg ist oft der beste. Ein Elektromobil wird abgeholt, nicht verschickt, und wer es in der Nähe weiß, holt es gern. Fragen Sie im Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, im Seniorentreff oder in der Kirchengemeinde. Auch ein ambulanter Pflegedienst kennt häufig jemanden, der gerade eines braucht. Ein Aushang mit Foto, Höchstgeschwindigkeit und Telefonnummer reicht dafür.
Sozialkaufhäuser und Wohlfahrtsverbände
Sozialkaufhäuser nehmen Sachspenden an, aber nicht alles. Viele bitten ausdrücklich nur um gut erhaltene, vollständige und nutzbare Dinge, weil sie Unbrauchbares auf eigene Kosten entsorgen müssen. Ob ein Elektromobil dazugehört, ist von Haus zu Haus verschieden: Es braucht Platz, es ist schwer, und es hat Batterien. Rufen Sie deshalb vorher an, statt es hinzubringen. Fragen Sie, ob angenommen wird, in welchem Zustand und ob abgeholt wird.
Kleiderkammern sind dafür in der Regel nicht die richtige Adresse; sie sammeln vor allem Kleidung. Bei den Ortsverbänden der Wohlfahrtsverbände, etwa Caritas, Diakonie oder DRK, lohnt eine Frage trotzdem. Manche betreiben selbst ein Sozialkaufhaus oder kennen eines, andere kennen Menschen, die ein Hilfsmittel suchen.
Eine Spendenquittung ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt kann nur eine steuerbegünstigte Einrichtung ausstellen. Bei einer Sachspende aus dem Privatvermögen gilt dafür der gemeine Wert, also das, was ein gebrauchtes Gerät dieser Art noch bringt (§ 10b Absatz 3 EStG). Ob die Einrichtung eine Bestätigung ausstellt und welchen Wert sie ansetzt, entscheidet sie; fragen Sie vorher.
Nachbarschafts- und Kleinanzeigenportale
Auf Nachbarschaftsplattformen und in Kleinanzeigen gibt es oft eine eigene Rubrik „zu verschenken“. Der Vorteil: Wer dort sucht, wohnt meist in der Nähe. Der Nachteil: Ein kostenloses Angebot zieht auch Anfragen an, die nichts mit dem Gerät zu tun haben. Mehr dazu unten bei der Vorsicht vor Betrug.
Auf Scooterprofi, mit einem symbolischen Preis
Ein Inserat auf Scooterprofi kostet nichts und ist ohne Provision. Hier suchen Menschen gezielt nach einem Elektromobil oder Seniorenmobil, und sie filtern nach Postleitzahl.
Einen Haken gibt es, und wir sagen ihn gleich: Das Formular verlangt einen Preis von mindestens 1 Euro. „0 Euro“ lässt sich nicht eintragen. Wer verschenken will, setzt einen symbolischen Preis von 1 Euro und schreibt in die Beschreibung, dass das Gerät gegen Abholung abgegeben wird. Im Inserat steht dann ehrlich, worum es geht, und wer die Angebote nach Preis sortiert, sieht es ganz oben.
Wenn Sie lieber noch etwas dafür bekommen möchten: Ein fahrbereites Gerät mit brauchbarer Batterie lässt sich oft verkaufen. Wer überhaupt gebrauchte Elektromobile ankauft und was dabei herauskommt, steht unter Elektromobil-Ankauf.
Wenn es niemand mehr will
Ein Gerät mit Rahmenschaden, ohne Ladegerät und mit toten Batterien findet selten einen neuen Fahrer. Für Bastler und Ersatzteilsucher kann es trotzdem interessant sein; ein Inserat mit ehrlicher Beschreibung schadet nicht.
Bleibt nur die Entsorgung, gehören die Batterien getrennt zurückgegeben, nicht in den Hausmüll. Händler, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien zurücknehmen, und die Abgabe kostet nichts; die Einzelheiten stehen in Die Batterie im Seniorenmobil. Für das Fahrzeug selbst fragen Sie beim Wertstoffhof Ihrer Gemeinde, ob und wie er es annimmt.
Vor der Übergabe: Batterie, Papiere, Versicherung, Haftung
Die Batterie
Sie entscheidet darüber, ob das Geschenk eine Hilfe ist oder eine Last. Ein Elektromobil, das lange ungenutzt stand, hat oft eine Tiefentladung hinter sich; sie entsteht auch ohne Fahren. Laden Sie das Gerät vor der Übergabe vollständig und fahren Sie eine kurze Strecke. Sagen Sie dem neuen Besitzer offen, wie alt die Batterien sind, oder dass Sie es nicht wissen. Woran man eine schwache Batterie erkennt, steht in Die Batterie im Seniorenmobil.
Was dazugehört
Legen Sie zusammen: Ladegerät mit Kabel, alle Schlüssel, Bedienungsanleitung und, wenn vorhanden, Rechnung und Wartungsbelege. Ohne Ladegerät ist ein Elektromobil für den Beschenkten erst einmal nicht nutzbar.
Das Versicherungskennzeichen
Fährt das Gerät schneller als 6 km/h, braucht es eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Bei der Übergabe passiert damit Folgendes:
- Der Vertrag geht auf den neuen Besitzer über. Wird die versicherte Sache veräußert, tritt der Erwerber nach § 95 Absatz 1 VVG in das Versicherungsverhältnis ein; für die Pflichtversicherung ordnet § 122 VVG das entsprechend an. Veräußern heißt hier: das Eigentum übertragen, also auch verschenken.
- Sie müssen die Übergabe dem Versicherer melden, und zwar unverzüglich (§ 97 Absatz 1 VVG). Ein kurzer Brief oder eine E-Mail mit Datum und Namen des neuen Besitzers genügt.
- Für die laufende Prämie haften Sie und der Beschenkte gemeinsam (§ 95 Absatz 2 VVG). Der neue Besitzer kann den Vertrag nach § 96 Absatz 2 VVG kündigen und selbst einen abschließen.
- Das Schild gilt nur bis Ende Februar. Ein Versicherungskennzeichen gilt immer für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar. Danach braucht der neue Besitzer ein eigenes.
Was für die Versicherung sonst gilt, steht in Versicherung fürs Seniorenmobil.
Die Haftung
Wer verschenkt, haftet weniger als wer verkauft. Nach § 521 BGB hat der Schenker nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Für Mängel des Geräts haftet er nach § 524 Absatz 1 BGB nur, wenn er einen Fehler arglistig verschweigt.
Daraus folgt eine einfache Regel: Sagen Sie, was Sie wissen. Schreiben Sie bekannte Mängel auf ein Blatt — die Bremse zieht nach, eine Batterie ist schwach, der Sitz wackelt —, dazu Datum, beide Namen und den Satz, dass das Gerät unentgeltlich übergeben wird. Beide unterschreiben, jeder behält ein Exemplar. Ein Mustervertrag für den Verkauf steht unter Kaufvertrag; für eine Schenkung genügt diese kurze Notiz.
Der Transport
Ein Elektromobil wiegt je nach Klasse etwa 50 bis 130 Kilogramm. Vereinbaren Sie, dass der Beschenkte abholt, und sagen Sie vorher, ob sich das Gerät zerlegen lässt und ob eine Rampe da ist. Wie ein Transport praktisch abläuft, steht unter Transport.
Ein Elektromobil geschenkt bekommen
Die ehrliche Antwort zuerst: Elektromobile, die wirklich verschenkt werden, gibt es, aber selten und meist nur in der Nachbarschaft. Darauf zu warten, kostet oft mehr Zeit, als ein anderer Weg Geld kostet. Es gibt zwei bessere Wege.
Über die Krankenkasse
Wer wegen einer Gehbehinderung auf ein Elektromobil angewiesen ist, bekommt es unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse — mit ärztlicher Verordnung und auf Antrag, häufig als Leihgerät. Sie zahlen dann nicht den Kaufpreis, sondern nur die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro (§ 33 Absatz 8 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V). Wartung und Reparaturen sind bei einer Kassenversorgung in der Regel eingeschlossen.
Das ist für viele der Weg, der einem geschenkten Elektromobil am nächsten kommt. Wer es bekommt, welche Unterlagen nötig sind und wie der Antrag läuft, steht unter Elektromobil und Krankenkasse.
Gebraucht und günstig
Gebrauchte Elektromobile kosten oft einen Bruchteil des Neupreises. Am 26.09.2026 standen auf Scooterprofi 44 Fahrzeuge, 11 davon für 1.000 Euro oder weniger, das günstigste für 150 Euro. Der Bestand ändert sich jeden Tag; die aktuelle Liste sehen Sie unter Elektromobile bis 1.000 Euro.
Wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben, stehen die Angebote aus Ihrer Region oben. Das gilt auch für alle, die gezielt in Hamburg, Köln oder anderswo suchen: Ein Elektromobil wird abgeholt, und ein Angebot in 20 Kilometern ist mehr wert als eines in 400.
Bei einem sehr günstigen oder geschenkten Gerät stellen Sie dieselbe Frage wie oben: Gehört es dem, der es abgibt? Sehen Sie nach einem Aufkleber einer Krankenkasse oder eines Sanitätshauses. Ist einer da, lassen Sie die Finger davon. Worauf Sie bei der Besichtigung sonst achten, steht in Elektromobil gebraucht kaufen.
Vorsicht bei „verschenke Elektromobil, nur Versand bezahlen“
Diese Masche gibt es. Jemand bietet ein Elektromobil umsonst an, verlangt aber vorab Geld für Versand, Spedition, Versicherung oder eine „Gebühr“. Danach kommt nichts.
Zwei Dinge machen sie leicht erkennbar. Erstens wird ein Elektromobil nicht mit der Post verschickt; es wiegt zu viel und wird abgeholt. Zweitens: Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, für angebliche Geschenke oder Guthaben niemals in Vorleistung zu gehen. Wer ernsthaft verschenkt, lässt Sie das Gerät ansehen und abholen. Welche Maschen sonst üblich sind, steht in Betrug erkennen.
Häufige Fragen
Darf ich ein Elektromobil von der Krankenkasse verschenken?
Nein. Hat die Kasse das Gerät leihweise überlassen, gehört es ihr, und Sie dürfen weder verkaufen noch verschenken. Melden Sie es der Kasse, sie holt es kostenlos ab. Ein Aufkleber mit Inventarnummer und ein Bewilligungsbescheid sprechen für eine Leihgabe.
Kann ich ein Elektromobil auf Scooterprofi kostenlos anbieten?
Das Inserat ist kostenlos, aber das Formular verlangt einen Preis von mindestens 1 Euro. Setzen Sie diesen symbolischen Preis und schreiben Sie in die Beschreibung, dass Sie das Gerät gegen Abholung verschenken.
Hafte ich, wenn das verschenkte Elektromobil einen Defekt hat?
Nur eingeschränkt. Nach § 521 BGB haftet der Schenker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Mängel nach § 524 BGB nur, wenn er sie arglistig verschweigt. Schreiben Sie bekannte Mängel auf und lassen Sie das Blatt von beiden unterschreiben.
Was passiert mit dem Versicherungskennzeichen, wenn ich das Elektromobil verschenke?
Der Versicherungsvertrag geht auf den Beschenkten über (§ 95 und § 122 VVG). Sie müssen die Übergabe dem Versicherer unverzüglich melden. Das Kennzeichen gilt bis Ende Februar; danach braucht der neue Besitzer ein eigenes.
Wo bekomme ich ein Elektromobil umsonst?
Am ehesten über die Krankenkasse: Mit ärztlicher Verordnung und genehmigtem Antrag zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens zehn Euro. Geschenkte Geräte gibt es selten und meist in der Nachbarschaft; gebrauchte gibt es oft schon für wenige hundert Euro.
Bekomme ich eine Spendenquittung, wenn ich ein Elektromobil spende?
Nur von einer steuerbegünstigten Einrichtung, und nur wenn sie eine ausstellt. Bei einer Sachspende aus dem Privatvermögen zählt der gemeine Wert des gebrauchten Geräts (§ 10b Absatz 3 EStG). Fragen Sie vor der Übergabe danach.
Angebote
Gebrauchte Elektromobile ansehen
Mit Fotos, Preis und dem Telefon des Verkäufers. Anfragen kostet nichts.
Ratgeber
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