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Kauf · 7 Minuten Lesezeit

Besichtigung: die Checkliste zum Ausdrucken

Was Sie beim Besichtigungstermin anfassen, ausprobieren und fragen, bevor Geld fließt. Eine Liste zum Ausdrucken und Mitnehmen — Punkt für Punkt.

Von Steven Schulz · Stand:

Acht Prüfpunkte am Elektromobil Seitenansicht eines Elektromobils mit acht numerierten Markierungen und einer Legende rechts: 1 Reifen mit Profil und Alter, 2 Bremse und Freilaufhebel, 3 Batterien und Ladestand, 4 Sitz und Armlehnen, 5 Rahmen und Lenksäule, 6 Lenker und Bedienung, 7 Licht, Blinker und Hupe, 8 Ladebuchse und Ladegerät. Acht Prüfpunkte am Fahrzeug 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 Reifen: Profil und Alter Bremse und Freilaufhebel Batterien unter Last Sitz und Armlehnen Rahmen und Lenksäule Lenker und Bedienung Licht, Blinker, Hupe Ladebuchse und Gerät
Seitenansicht eines Elektromobils mit acht beschrifteten Prüfpunkten von den Reifen bis zur Ladebuchse.

Drucken Sie diese Seite aus und legen Sie sie beim Termin neben sich. Wer eine Liste in der Hand hält, fragt auch das Unangenehme — und genau daran entscheidet sich, ob ein gebrauchtes Elektromobil ein guter Kauf war. Rechnen Sie mit einer halben Stunde. Wer Sie in zehn Minuten wieder loswerden will, hat einen Grund dafür.

Die Liste folgt der Reihenfolge des Termins: erst die Papiere, dann das Fahrzeug, dann die Probefahrt, dann der Vertrag. Halten Sie sich daran. Wer mit der Probefahrt anfängt, will das Fahrzeug schon haben, bevor er die Papiere gesehen hat.

Was Sie mitbringen

  • Diese Liste auf Papier und einen Stift
  • Ein Maßband — für Türbreiten, Aufzug und Kofferraum zu Hause
  • Eine Taschenlampe, auch tagsüber
  • Eine Begleitperson. Zwei Augenpaare sehen mehr, und allein lässt man sich leichter drängen
  • Das Handy für Fotos von Typenschild und Seriennummer
  • Nicht den vollen Kaufpreis in Bargeld

Die Papiere kommen vor dem Fahrzeug

  • Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung. Liegt das Papier vor? Ohne es wird ein späterer Verkauf und jede Frage an die Versicherung schwierig.
  • Typenschild. Lesbar, nicht überklebt, nicht abgeschliffen. Die Nummer auf dem Schild muss zur Nummer in den Papieren passen. Fotografieren Sie beides.
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. 6 oder 15 km/h — davon hängt ab, welche Regeln für Sie gelten und ob Sie mit dem Fahrzeug überhaupt dorthin kommen, wohin Sie wollen.
  • Leermasse und Breite über alles. Die Breite entscheidet, ob Sie durch Ihre Haustür kommen. Messen Sie zu Hause vorher nach.
  • Kennzeichnungstafel und Halterangabe. § 4 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt bei motorisierten Krankenfahrstühlen eine Kennzeichnungstafel nach der UN/ECE-Regelung Nr. 69 hinten am Fahrzeug und Name und Wohnort des Halters an der linken Seite. Fehlt die Tafel, ist das kein Mangel am Fahrzeug, aber Sie müssen sie nachrüsten.
  • Eine Frage, die kaum jemand stellt: Ist das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers oder eine Leihgabe der Krankenkasse? Nach § 33 Absatz 5 SGB V können Kassen Hilfsmittel leihweise überlassen. Ein solches Fahrzeug gehört der Kasse und darf nicht verkauft werden. Lassen Sie sich die Rechnung des Vorbesitzers zeigen.

Wenn hier etwas nicht zusammenpasst, brechen Sie ab. Welche Muster dahinterstecken, steht in Betrug beim Gebrauchtkauf erkennen.

Was Sie anfassen, bevor Sie einsteigen

Reifen

  • Profiltiefe. Bei Luftreifen verlangt § 36 Absatz 3 Satz 4 StVZO am ganzen Umfang mindestens 1,6 Millimeter. Die Erleichterung auf 1 Millimeter in Satz 5 gilt nur für Fahrräder mit Hilfsmotor, Kleinkraft- und Leichtkrafträder — nicht für Ihr Fahrzeug.
  • Das Alter. Auf der Reifenflanke steht nach den Buchstaben DOT eine vierstellige Zahl: die ersten zwei Ziffern sind die Produktionswoche, die letzten zwei das Jahr. 2319 heißt 23. Woche 2019. Reifen altern auch im Stand.
  • Risse in der Flanke, herausgebrochene Stücke, einseitig abgefahrenes Profil. Einseitiger Abtrag deutet auf Spur oder Lager, nicht auf den Reifen.
  • Vollgummireifen haben oft kein Profil im Sinne der Vorschrift. Suchen Sie dort nach Rissen und nach Stellen, an denen sich der Gummi vom Kern löst.

Bremsen

  • Die meisten Elektromobile bremsen elektrisch, sobald Sie den Fahrhebel loslassen. Probieren Sie es an einem leichten Gefälle: Das Fahrzeug muss von allein zum Stehen kommen und stehen bleiben.
  • Suchen Sie den Freilaufhebel und legen Sie ihn selbst einmal um. Vergessen Sie nicht, ihn zurückzulegen — im Freilauf rollt das Fahrzeug ungebremst.
  • Rollt es beim Schieben gleichmäßig oder schleift es an einer Stelle?

Rahmen, Sitz, Verkleidung

  • Risse und Schweißstellen an der Lenksäule und an ihrer Aufnahme. Das ist die Stelle, an der ein oft gekipptes Fahrzeug bricht.
  • Setzen Sie sich hin und verlagern Sie das Gewicht: Wackelt der Sitz auf der Säule, rastet die Drehmechanik hörbar ein?
  • Armlehnen und Rückenlehne müssen fest sein, nicht nur vorhanden.
  • Kratzer an nur einer Fahrzeugseite und abgeriebene Radnaben erzählen von Türrahmen und Bordsteinen.

Elektrik

  • Licht, Rücklicht, Blinker, Warnblinker, Hupe, Rückfahrsignal — alles einmal durchschalten.
  • Zwei Schlüssel? Nachbestellen kostet Geld und Wochen.
  • Ladebuchse: keine verbogenen Kontakte, kein grüner Belag, kein Wackeln.

Der Akku ist der teuerste Posten, also prüfen Sie ihn zuerst

  • Fragen Sie nach Bauart und Alter und suchen Sie das Datum auf den Batterien selbst. Was Blei und Lithium unterscheidet, steht in Blei oder Lithium: was in Ihr Fahrzeug gehört.
  • Notieren Sie den angezeigten Ladestand, bevor Sie losfahren.
  • Prüfen Sie unter Last, nicht im Stand: Beobachten Sie die Anzeige beim Anfahren und an einer Steigung. Fällt sie dabei tief und steigt danach wieder deutlich an, ist die Kapazität verbraucht — eine Batterie, die nur noch Spannung, aber keine Leistung hat, zeigt im Stand einen guten Wert.
  • Das Ladegerät muss beim Termin dabei sein. Stecken Sie es an und warten Sie, bis die Ladeanzeige reagiert. Ein fehlendes oder fremdes Ladegerät ist ein Preisargument und manchmal ein Abbruchgrund.
  • Rechnen Sie den möglichen Austausch in Ihr Angebot ein. Woraus sich der Preis zusammensetzt, steht in Batterie wechseln: was die Rechnung ausmacht.

Die Probefahrt ist kein Höflichkeitsbesuch

Fahren Sie mindestens zehn Minuten, und fahren Sie das, was Sie täglich fahren werden:

  • Anfahren und Anhalten, mehrmals
  • Wenden auf engem Raum, am besten zwischen zwei Markierungen
  • Eine Bordsteinabsenkung oder Rampe hinauf und hinunter
  • Die steilste Stelle, die in der Nähe zu finden ist
  • Eine ruhige Strecke geradeaus: Zieht die Lenkung zur Seite, wenn Sie locker halten?
  • Hören Sie auf Klacken beim Anfahren, auf Schleifen und auf Quietschen in der Lenkung

Achten Sie dabei auf sich selbst. Wenn Sie nach zehn Minuten Schmerzen im Schulterbereich haben, liegt das meist an Sitzhöhe und Lenkerabstand — siehe Sitz und Lenker richtig einstellen. Klären Sie vor der Probefahrt, auf welchem Grundstück oder welchem Weg Sie fahren und wer im Schadensfall einsteht.

Vier Fragen, die Sie wörtlich stellen

  1. Warum wird verkauft, und wie lange stand das Fahrzeug ungenutzt?
  2. Wann wurden die Batterien zuletzt gewechselt, und gibt es dafür eine Rechnung?
  3. Welche Reparaturen hatte das Fahrzeug, und wer hat sie gemacht?
  4. Gibt es Teile, die nicht mehr lieferbar sind?

Bevor Geld fließt

Schreiben Sie einen Kaufvertrag, zwei Ausfertigungen, mit Namen und Adressen beider Seiten, Fahrzeugbezeichnung mit Seriennummer, Preis, Datum, Unterschriften und einer Liste des Zubehörs — Ladegerät, Schlüssel, Regenschutz, Stockhalter. Was nicht auf dem Blatt steht, ist nicht mitverkauft.

Wenn Sie sich das Aufsetzen sparen wollen: Es gibt hier einen Vordruck zum Ausdrucken, in dem all das schon steht — die Ankaufsfassung bringt diese Checkliste in Kurzform auf dem zweiten Blatt mit.

Beim Kauf von privat darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, und das ist üblich. Auf einen solchen Ausschluss kann sich der Verkäufer nach § 444 BGB aber nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Deshalb sind Ihre Fragen und die Antworten im Vertrag mehr wert als jede Zusicherung im Gespräch.

Beim Kauf bei einem Händler gilt anderes: Nach § 476 Absatz 2 BGB darf die Verjährung der Mängelansprüche bei gebrauchten Waren nicht unter ein Jahr verkürzt werden, und eine solche Verkürzung muss ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Ein Händler, der pauschal jede Haftung ausschließt, verkauft Ihnen weniger, als er darf.

Was Sie jetzt tun können

  1. Drucken Sie diese Seite aus und messen Sie vorher Türbreite, Aufzug und Abstellplatz zu Hause.
  2. Vereinbaren Sie den Termin bei Tageslicht und nehmen Sie eine Begleitperson mit.
  3. Arbeiten Sie die Liste in der Reihenfolge ab: Papiere, Fahrzeug, Akku unter Last, Probefahrt, Vertrag.
  4. Notieren Sie jeden Mangel mit Stichwort und Foto und rechnen Sie ihn in Ihr Angebot ein.
  5. Vergleichen Sie danach in der Trefferliste, was vergleichbare Fahrzeuge kosten — und gehen Sie gegebenenfalls ohne Kauf nach Hause.