Elektromobil und Krankenkasse: so funktioniert die Kostenübernahme
Wann die Krankenkasse ein Elektromobil als Hilfsmittel übernimmt: Voraussetzungen, Ablauf des Antrags, Zuzahlung und was bei einer Ablehnung möglich ist.
Elektromobile sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Diese Seite erklärt, unter welchen Bedingungen und wie der Weg dorthin aussieht.
Elektromobile sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in der Produktgruppe für Kranken- und Behindertenfahrzeuge geführt. Die genaue Hilfsmittelnummer für das konkrete Gerät steht auf der Verordnung; der Arzt oder die versorgende Stelle trägt sie ein.
Die Voraussetzungen
Vier Punkte sind in der Regel maßgeblich:
- Gehbehinderung. Eine dauerhafte und erhebliche Einschränkung der Gehfähigkeit.
- Restgehfähigkeit. Sie können noch gehen, nur nicht weit. Wer nicht mehr gehen kann, wird in der Regel mit einem Rollstuhl versorgt, nicht mit einem Elektromobil.
- Bedienbarkeit. Sie müssen das Gerät körperlich und geistig sicher bedienen können. Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit gehören dazu.
- Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Das Gerät muss nötig sein, um einzukaufen, zum Arzt und zur Apotheke zu kommen und sich in der näheren Umgebung der Wohnung zu bewegen. Weiter reicht der Anspruch gegen die Krankenkasse nicht: Wege zum Verein, in den Urlaub oder zur Arbeit sind nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 der Hilfsmittel-Richtlinie Leistungen anderer Träger. Wer sie im Antrag als Begründung nennt, riskiert eine Ablehnung.
Die drei rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen, mit den Normen dazu, stehen in Wer bekommt ein Elektromobil von der Krankenkasse? — dort steht auch, warum es kaum darauf ankommt, bei welcher Kasse Sie sind.
Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich, und ein Schwerbehindertenausweis auch nicht. Die Krankenkasse entscheidet nach medizinischer Notwendigkeit. Was ein Pflegegrad zusätzlich bringt, steht unter Pflegegrad, was der Ausweis bringt unter Schwerbehindertenausweis.
Der Ablauf
- Arztbesuch. Ihr Hausarzt oder ein Facharzt stellt eine Verordnung aus. Orthopäden, Neurologen und Internisten sind hier häufig die passenden Stellen.
- Einreichung. Die Verordnung geht mit einem Kostenvoranschlag der versorgenden Stelle, meist eines Sanitätshauses, an die Krankenkasse.
- Prüfung. Die Kasse prüft, häufig unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes. Dabei kann ein Hausbesuch stattfinden.
- Entscheidung. Die Kasse bewilligt oder lehnt ab. Bei Bewilligung wird das Gerät geliefert und Sie werden in die Bedienung eingewiesen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verordnung, mit den nötigen Unterlagen und den Fristen, steht unter Elektromobil auf Rezept.
Ein Hinweis, der oft gesucht und selten ehrlich beantwortet wird: Bewilligungspraxis und Bearbeitungszeit unterscheiden sich zwischen den Kassen und auch zwischen Regionen. Belastbare, vergleichende Zahlen dazu gibt es öffentlich nicht — Ranglisten von Krankenkassen, die im Netz herumgehen, sind geraten. Fragen Sie deshalb bei Ihrer eigenen Kasse nach. Der Anspruch selbst ist überall derselbe; das steht in Wer bekommt ein Elektromobil von der Krankenkasse?.
Die häufigsten Ablehnungsgründe
Vier Begründungen kommen immer wieder, und auf jede gibt es eine Antwort.
"Die Gehstrecke ist zu groß"
Die Kasse hält Sie für mobil genug. Was hilft: exakte Meterangaben statt allgemeiner Beschreibungen. Nicht "ich kann nicht weit gehen", sondern "nach etwa 50 Metern muss ich stehenbleiben". Dokumentieren Sie die Pausen und die konkreten Wege, die Sie nicht mehr schaffen.
"Es fehlt die medizinische Notwendigkeit"
Die Begründung war zu dünn. Was hilft: ein Attest vom Facharzt mit einer ausführlichen Begründung, die die Diagnose, die Einschränkung und die Folgen für den Alltag benennt.
"Das beantragte Gerät ist zu teuer"
Es wurde mehr als die Standardversorgung beantragt. Was hilft: ein Standardmodell beantragen und für Mehrausstattung eine Aufzahlung leisten. Oder begründen, warum das Standardmodell im konkreten Fall nicht genügt.
Formfehler
Unterlagen fehlten oder waren unvollständig. Was hilft: vor dem Einreichen eine Liste machen und abhaken.
Der Grund, der keiner ist: "kein Grundbedürfnis"
Diese Ablehnung trifft nicht das Fahrzeug, sondern die Begründung. Nannte der Antrag Wege zum Verein, in den Urlaub oder zur Arbeit, sind das nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 der Hilfsmittel-Richtlinie Leistungen anderer Träger. Eine neue Begründung, die sich auf Einkauf, Arzt, Apotheke und die nähere Umgebung beschränkt, ist dann der Weg. Welche Träger für das Übrige zuständig sind, steht unter Förderung und Zuschüsse.
Was den Antrag beschleunigt
- Vollständige Unterlagen. Der häufigste vermeidbare Verzögerungsgrund.
- Ärztliche Begründung. Ein detailliertes Attest vom Facharzt wirkt stärker als eine kurze Bemerkung auf der Verordnung.
- Beratung der Kasse nutzen. Die gesetzlichen Krankenkassen informieren kostenlos über das Verfahren. Ein Anruf bei der eigenen Kasse vor der Antragstellung erspart oft eine Runde.
- Nichts vor der Genehmigung kaufen. Wer selbst kauft, bevor die Bewilligung da ist, bekommt in der Regel nichts erstattet.
- Sozialverbände und Pflegeberatung. Sie helfen bei Antrag und Widerspruch, meist kostenlos oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag.
Welches Gerät die Kasse übernimmt
Die Krankenkasse versorgt mit einem zweckmäßigen Standardmodell. Bei Elektromobilen ist das in der Regel ein Gerät mit 6 km/h, das für den Nahbereich und für Gehwege zugelassen ist.
Wenn Sie ein schnelleres oder besser ausgestattetes Gerät möchten, ist eine Aufzahlung möglich. Sie zahlen dann die Differenz zum Standardmodell selbst. In besonderen Fällen, etwa wenn Sie regelmäßig längere Strecken zurücklegen müssen, kann auch ein schnelleres Modell genehmigt werden. Das braucht eine ausführliche ärztliche Begründung.
Zuzahlung
Wie bei anderen Hilfsmitteln fällt die gesetzliche Zuzahlung an, und sie ist niedriger, als viele befürchten: zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. So steht es in § 33 Absatz 8 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V. Bei einem Gerät für mehrere tausend Euro zahlen Sie also zehn Euro.
Wer die jährliche Belastungsgrenze überschritten hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen; für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Grenze. Fragen Sie dazu bei Ihrer Kasse nach.
Bei einer Kassenversorgung sind Wartung und Reparaturen in der Regel eingeschlossen. Das ist ein oft übersehener Vorteil gegenüber dem Privatkauf: Der teuerste Posten im Betrieb, der Batteriesatz, fällt dann nicht auf Sie zurück.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Einige Wochen. Wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird, dauert es länger. Die gesetzlichen Fristen für die Entscheidung einer Krankenkasse über einen Leistungsantrag sind in § 13 Absatz 3a SGB V geregelt; fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, welche Frist in Ihrem Fall gilt.
Kann ich mir das Modell aussuchen?
Innerhalb der Standardversorgung haben Sie ein Wahlrecht. Für ein Wunschmodell über der Standardversorgung zahlen Sie die Differenz.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Eine ausführliche ärztliche Begründung, die die konkrete Gehstrecke in Metern nennt und die Folgen für den Alltag beschreibt, erhöht die Aussichten erheblich. Die häufigsten Ablehnungsgründe und wie man ihnen begegnet, stehen weiter oben auf dieser Seite.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?
Die Frage enthält eine Annahme, die nicht stimmt, und das ist die eigentliche Antwort: die Krankenkasse gibt keinen Zuschuss zum Kaufpreis. Sie versorgt Sie mit dem Hilfsmittel — sie überweist also nicht einen Anteil, den Sie aufstocken, sondern stellt das Gerät, häufig leihweise. Was Sie zahlen, ist nicht ein Eigenanteil in Prozent, sondern die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Einen echten Anteil zahlen Sie nur in einem Fall: wenn Sie ein Gerät über die Standardversorgung hinaus wollen. Dann tragen Sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten höheren Folgekosten selbst; so steht es im letzten Satz von § 33 Absatz 1 SGB V.
Zuschüsse im eigentlichen Sinn gibt es bei anderen Stellen — Pflegekasse, Berufsgenossenschaft, Sozialamt, Stiftungen. Welche das sind, steht unter Förderung und Zuschüsse.
Übernimmt die Kasse auch Zubehör?
Medizinisch notwendiges Zubehör kann übernommen werden, etwa ein Stockhalter oder ein zusätzlicher Spiegel bei eingeschränkter Kopfdrehung. Komfortzubehör in der Regel nicht.
Kann ich ein gebrauchtes Gerät über die Kasse abrechnen?
Krankenkassen setzen in der Versorgung auch wiedereingesetzte Geräte ein; das ist üblich und kein Nachteil. Ein selbst auf einem Marktplatz gekauftes Gerät nachträglich abzurechnen, funktioniert dagegen in der Regel nicht: Die Genehmigung muss vor dem Kauf vorliegen. Klären Sie das mit Ihrer Kasse, bevor Sie etwas kaufen.
Gebraucht kaufen als Alternative
Unabhängig vom Antragsweg ist der Gebrauchtkauf oft die schnellste Lösung: ohne Antrag, ohne Wartezeit, und erheblich günstiger als ein Neugerät. ScooterProfi ist ein kostenloser Marktplatz und kein Händler; die Plattform ist an keinem Antragsverfahren beteiligt und kann dabei nicht unterstützen.
Angebote ansehen oder ein eigenes Gerät kostenlos inserieren.
Angebote
Gebrauchte Elektromobile ansehen
Mit Fotos, Preis und dem Telefon des Verkäufers. Anfragen kostet nichts.
Ratgeber
Vorher nachlesen
Artikel zu Führerschein, Versicherung, Akku und Pflege – ohne Fachsprache.