
Elektromobil von der Krankenkasse
Ihr Weg zur Kostenübernahme - Wir helfen Ihnen dabei!
⚡ Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit ⚡ Hilfsmittelnummer 18.51.05 ⚡ Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie!
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
✅ Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- ✓ Gehbehinderung: Dauerhafte, erhebliche Gehbehinderung
- ✓ Restgehfähigkeit: Noch vorhanden (kein Rollstuhl nötig)
- ✓ Bedienbarkeit: Körperlich und geistig zur Bedienung fähig
- ✓ Teilhabe: Notwendig für gesellschaftliche Teilhabe
📋 So läuft die Beantragung ab:
- 1 Arztbesuch: Verordnung vom Hausarzt/Facharzt
- 2 Einreichung: Verordnung bei Krankenkasse
- 3 MDK-Prüfung: Medizinischer Dienst prüft
- 4 Genehmigung: Kostenübernahme wird bewilligt
Kostenübernahme bei verschiedenen Krankenkassen
Krankenkasse | Besonderheiten | Zuzahlung |
---|---|---|
AOK | Standard 6 km/h Modelle | 10€ |
Techniker (TK) | Auch 15 km/h bei Begründung | 10€ |
Barmer | Vertragspartner-Versorgung | 10€ |
DAK | Schnelle Bearbeitung | 10€ |
IKK | Regional unterschiedlich | 10€ |
Welches Elektromobil zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel ein Standard-Elektromobil mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. Diese Modelle sind für den Nahbereich und Gehwege zugelassen. Bei besonderen Anforderungen (z.B. längere Strecken) können auch schnellere Modelle genehmigt werden.
Standard-Modell
6 km/h, 15-20 km Reichweite
Zuzahlung: 10€
Komfort-Modell
15 km/h mit Aufzahlung
+ 500-1500€
Premium-Modell
Spezialausstattung
Individuelle Aufzahlung
Häufige Fragen zur Krankenkassen-Kostenübernahme
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Bearbeitung dauert normalerweise 3-5 Wochen. Bei dringenden Fällen kann eine Eilversorgung beantragt werden.
Was kostet mich das Elektromobil?
Bei Genehmigung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10€. Wartung und Reparaturen übernimmt die Krankenkasse.
Kann ich mir das Modell aussuchen?
Die Krankenkasse übernimmt ein zweckmäßiges Standardmodell. Wunschmodelle sind gegen Aufzahlung möglich.
Was passiert bei Ablehnung?
Sie können Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Erfahrung und helfen bei der Argumentation.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie!
Als zugelassenes Sanitätshaus kümmern wir uns um alles:
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