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Kauf · 7 Minuten Lesezeit

Das eigene Elektromobil selbst verkaufen

Unterlagen, Preis, Anzeige, Besichtigung, Kaufvertrag, Übergabe: der Ablauf eines Privatverkaufs und wie weit Sie danach noch haften.

Von Steven Schulz · Stand:

Sechs Schritte beim Privatverkauf Eine Abfolge von sechs numerierten Schritten untereinander: Unterlagen und Ladegerät sammeln, Preis am Bestand prüfen, Anzeige mit Fotos und Maßen, Besichtigung bei Tageslicht, Kaufvertrag zweimal unterschrieben, Übergabe wenn das Geld da ist. Die Ziffern fünf und sechs tragen einen zweiten Ring, weil erst diese beiden Schritte rechtlich binden. Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge 1 2 3 4 5 6 Unterlagen und Ladegerät sammeln Preis am Bestand prüfen Anzeige mit Fotos und Maßen Besichtigung bei Tageslicht Kaufvertrag, zweimal unterschrieben Übergabe, wenn das Geld da ist Zweiter Ring: erst diese beiden Schritte binden rechtlich.
Sechs Schritte des Privatverkaufs untereinander, von den Unterlagen bis zur Übergabe, wobei die letzten zwei Schritte als die rechtlich bindenden hervorgehoben sind.

Der Preis entscheidet beim Verkauf weniger, als die meisten denken. Was entscheidet, sind vollständige Unterlagen, ein ehrlicher Anzeigentext und ein Kaufvertrag, der die Mängel benennt. Und eine Frage, die vor allem anderen kommt: Gehört das Fahrzeug überhaupt Ihnen?

Die Frage, die vor dem Verkauf steht

Hat eine Krankenkasse oder eine Pflegekasse das Fahrzeug bezahlt, gehört es Ihnen möglicherweise nicht. Hilfsmittel werden häufig nur leihweise überlassen und bleiben Eigentum der Kasse; Sie dürfen sie dann nutzen, aber nicht verkaufen. Ob das bei Ihnen so ist, steht im Bewilligungsbescheid oder in einem Empfangsbeleg — und wenn Sie es dort nicht finden, fragen Sie schriftlich bei der Kasse nach, wem das Fahrzeug gehört. Diese Frage kostet einen Brief. Sie ungeklärt zu lassen, kostet mehr, und kein Kaufvertrag heilt das später.

Alles auf einen Tisch, bevor Sie die Anzeige schreiben

Ein Elektromobil verkauft sich über das, was dabei ist. Legen Sie zusammen:

  • das Originalladegerät samt Kabel
  • die Bedienungsanleitung, notfalls als Ausdruck vom Hersteller
  • Kaufbeleg oder Rechnung, wenn vorhanden
  • Nachweise über Reparaturen und den letzten Batteriewechsel
  • alle Schlüssel und, falls vorhanden, Ersatzsicherungen
  • die genaue Bezeichnung der eingebauten Batterien, abgelesen vom Aufkleber
  • Hersteller, Modell, Baujahr und Seriennummer vom Typenschild

Fehlt das Ladegerät, sinkt der Preis spürbar, weil der Käufer ein passendes beschaffen muss. Wo man Ersatzteile und Ladegeräte überhaupt findet, steht unter Ersatzteile finden.

Den Preis am tatsächlichen Angebot prüfen

Am 26. September 2026 standen auf dieser Seite 44 Inserate. Die Preise reichten von 150 bis 7.990 Euro, der Median lag bei 1.500 Euro — die Hälfte der Angebote also bei 1.500 Euro oder darunter. Das ist der Bestand dieser Seite und kein Marktdurchschnitt, und es sind Angebotspreise, keine Abschlüsse. Als Orientierung taugt es trotzdem: Sehen Sie sich in der Trefferliste an, was Geräte mit ähnlichem Alter und ähnlicher Ausstattung kosten, und vergleichen Sie nicht mit dem, was Sie selbst einmal bezahlt haben.

Den Preis bestimmt vor allem die Batterie. Ein Fahrzeug mit frischem Batteriesatz und Belegen dafür liegt deutlich über einem gleich alten, bei dem das Batteriealter unbekannt ist. Wenn Sie das Alter nicht kennen, schreiben Sie das hin, statt zu schätzen.

Was in die Anzeige gehört

Käufer dieser Fahrzeuge haben sehr konkrete Fragen, weil sie vor einer Türschwelle, einem Kofferraum oder einem Aufzug stehen. Beantworten Sie sie ungefragt:

  • Länge, Breite und Gewicht, und ob sich das Fahrzeug zerlegen lässt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, also 6 oder 15 Kilometer pro Stunde
  • die Reichweite, die Sie selbst gefahren sind — nicht die Zahl aus dem Katalog
  • Alter und Bauart der Batterien
  • drei oder vier Räder
  • was fehlt oder kaputt ist, im Klartext

Machen Sie Fotos bei Tageslicht, von allen vier Seiten, dazu Sitz, Display, Typenschild und offenes Batteriefach. Ein Foto von einer Beschädigung wirkt nicht abschreckend, sondern glaubwürdig.

Warum das Benennen von Mängeln Sie schützt

Hier liegt der juristische Kern. Nach § 434 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie den vereinbarten und den üblichen Anforderungen entspricht. Was Sie ausdrücklich vereinbaren, verschiebt also den Maßstab.

Nach § 442 Absatz 1 BGB sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Ein Mangel, den Sie in den Vertrag schreiben, kann Ihnen später nicht mehr vorgehalten werden. Das ist der Grund, warum eine offene Liste besser schützt als jede Formel.

Als Privatverkäufer dürfen Sie die Haftung für Mängel darüber hinaus ausschließen. Die Grenze setzt § 444 BGB: Auf eine solche Vereinbarung kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. „Gekauft wie gesehen“ hilft also genau dort nicht, wo man es am nötigsten hätte — bei dem Schaden, den man verschwiegen hat.

Praktisch heißt das: Schreiben Sie in den Vertrag zuerst die Liste der Mängel und dann den Satz, dass die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen ist. Beides zusammen, nicht eines von beiden.

Genau in dieser Reihenfolge steht es im Muster-Kaufvertrag, den Sie hier kostenlos ausdrucken können — mit einem freien Feld für die Mängel, einer Quittung für die Barzahlung und einem Blatt Hinweise für den Verkauf.

Wann Sie plötzlich Unternehmer sind

Unternehmer ist nach § 14 Absatz 1 BGB, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wer einmal das eigene Fahrzeug verkauft, ist das nicht. Wer dagegen regelmäßig Geräte aufkauft, herrichtet und weiterverkauft, kann darunter fallen — und dann ändert sich alles: § 476 BGB lässt den Haftungsausschluss gegenüber einem Verbraucher praktisch nicht zu, und die Verbraucherschutzvorschriften ab § 312 BGB greifen, die nur für Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmer gelten. Ein Widerrufsrecht gibt es beim Verkauf von privat an privat dagegen nicht.

Wenn Sie mehr als ein oder zwei Fahrzeuge im Jahr verkaufen, lassen Sie sich dazu beraten, bevor es jemand anders für Sie klärt.

Die Besichtigung

Vereinbaren Sie den Termin am Tag, nicht am Abend, und sorgen Sie dafür, dass eine zweite Person im Haus ist. Lassen Sie den Interessenten sitzen und auf ebenem Grund ein paar Meter fahren; das beantwortet mehr Fragen als jedes Gespräch. Bleiben Sie dabei, und lassen Sie Fahrzeug und Ladegerät nicht unbeaufsichtigt.

Zeigen Sie den vollständigen Ladevorgang, wenn es zeitlich passt — dass das Ladegerät anläuft und der Ladezustand steigt, ist für den Käufer die wichtigste Auskunft überhaupt. Was dabei sonst geprüft wird, steht in der Checkliste für die Besichtigung.

Der Kaufvertrag und das Geld

Schreiben Sie den Vertrag zweimal aus, mit diesen Angaben:

  • Name und Adresse beider Seiten
  • Hersteller, Modell, Baujahr und Seriennummer
  • Kaufpreis in Zahlen und Worten
  • Ort und Datum der Übergabe
  • die Liste der bekannten Mängel
  • der Satz zum Ausschluss der Haftung für Sachmängel
  • beide Unterschriften, jede Seite behält ein Exemplar

Beim Geld gilt eine einzige Regel: Sie übergeben das Fahrzeug, wenn das Geld da ist — Bargeld in der Hand oder eine Überweisung, die auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Nicht gegen eine Zahlungsbestätigung per Nachricht, nicht gegen ein Foto, nicht gegen eine Anzahlung, und niemals, nachdem Sie selbst etwas vorgestreckt haben. Alles, was in diese Richtung geht, steht unter Betrug erkennen — lesen Sie das, bevor Sie die erste Anfrage beantworten.

Was Sie jetzt tun können

  1. Klären Sie schriftlich, wem das Fahrzeug gehört, falls eine Kasse es bezahlt hat.
  2. Legen Sie Ladegerät, Anleitung und Belege zusammen und schreiben Sie Hersteller, Modell, Baujahr und Seriennummer vom Typenschild ab.
  3. Machen Sie acht Fotos bei Tageslicht, eines davon vom Typenschild und eines vom offenen Batteriefach.
  4. Schreiben Sie Ihre Mängelliste auf, bevor Sie den Preis festlegen. Sie gehört in die Anzeige und in den Vertrag.
  5. Legen Sie vorher fest, wie Sie Geld annehmen, und schreiben Sie in die Anzeige, dass Sie nur nach Besichtigung verkaufen.