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Förderung und Zuschüsse für Elektromobile: die Wege im Überblick

Welche Stellen bei einem Elektromobil helfen können: Krankenkasse, Pflegekasse, Berufsgenossenschaft, Sozialamt, Stiftungen, und wie Sie vorgehen.

Je nach Situation kann ein großer Teil der Kosten für ein Elektromobil von anderer Stelle getragen werden. Es gibt dafür nicht einen Weg, sondern mehrere, und welcher passt, hängt davon ab, woher die Einschränkung kommt und wie Ihre Lage ist.

Diese Seite nennt die Stellen und sagt, was sie jeweils voraussetzen. Konkrete Beträge stehen hier bewusst nicht: Sie werden regelmäßig geändert, und eine veraltete Zahl ist schlimmer als keine. Die aktuellen Sätze erfahren Sie bei der jeweiligen Stelle, kostenlos.

1. Gesetzliche Krankenkasse

Der wichtigste Weg. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Krankenkasse die Kosten für ein Standardmodell übernehmen, in der Regel bis auf die gesetzliche Zuzahlung, und Wartung sowie Reparaturen gehören dazu.

Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung, eine erhebliche Gehbehinderung und die Fähigkeit, das Gerät sicher zu bedienen.

Mehr dazu: Elektromobil auf Rezept und Krankenkasse.

2. Pflegekasse

Die Pflegekasse kauft kein Elektromobil, zahlt aber bei Pflegegrad Zuschüsse für Maßnahmen, die die Nutzung erst möglich machen: eine Rampe, eine breitere Tür, ein überdachter Stellplatz, ein Ladeplatz.

Voraussetzung: ein Pflegegrad, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Mehr dazu: Pflegegrad.

3. Berufsgenossenschaft

Wenn die Einschränkung auf einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit beruht, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie ist in ihrer Leistungspflicht weiter gefasst als die Krankenversicherung: Hier ist auch eine Versorgung über das Standardmodell hinaus möglich, wenn sie zur Teilhabe erforderlich ist.

Voraussetzung: die Anerkennung als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit.

Wenn das auf Sie zutrifft, gehen Sie diesen Weg zuerst.

4. Sozialamt und Eingliederungshilfe

Bei geringem Einkommen und Vermögen können Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe in Frage kommen. Das gilt auch dann, wenn die Krankenkasse abgelehnt hat.

Voraussetzung: eine Einkommens- und Vermögensprüfung, und eine Begründung, warum das Gerät zur Teilhabe nötig ist.

Auch für ein gebrauchtes Gerät kann eine Kostenübernahme möglich sein. Fragen Sie danach.

5. Zuschüsse für barrierefreies Umbauen

Für Umbauten an der Wohnung, etwa eine Rampe oder einen Stellplatz, gibt es neben der Pflegekasse Förderprogramme öffentlicher Förderbanken und teilweise Landesprogramme. Diese Programme ändern sich häufig, werden zeitweise ausgesetzt und sind manchmal erschöpft.

Was immer gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst baut, bekommt nichts.

Was Sie tun sollten: Bei der Förderbank oder bei einer Verbraucherzentrale-Energieberatung nachfragen, welche Programme zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens offen sind.

6. Stiftungen und Vereine

Es gibt bundesweite und regionale Stiftungen, die bei Mobilitätshilfen unterstützen, sowie Serviceclubs und Sozialverbände. Die Förderhöhe und die Bedingungen sind unterschiedlich.

Voraussetzung: meist ein Antrag mit Begründung und ein Nachweis, dass andere Wege nicht ausreichen.

Regionale Stiftungen sind oft aussichtsreicher als große bundesweite, weil dort weniger Anträge eingehen. Eine Nachfrage beim Sozialamt oder beim Pflegestützpunkt am Ort bringt häufig Hinweise auf lokale Möglichkeiten.

Lassen sich mehrere Wege kombinieren?

Ja, aber nicht beliebig. Die übliche Aufteilung sieht so aus: Die Krankenkasse trägt das Gerät, die Pflegekasse die Umbauten am Wohnumfeld, und eine Stiftung kommt gegebenenfalls für einen Eigenanteil in Frage.

Was nicht funktioniert: dieselbe Ausgabe zweimal einreichen. Und was Sie nicht erwarten sollten, ist, dass am Ende regelmäßig null Euro Eigenanteil übrig bleiben. Das kommt vor, ist aber nicht die Regel.

Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären. Welche Klasse brauchen Sie wirklich? Siehe Kaufberatung.
  2. Zuständigkeit prüfen. Bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft, sonst zuerst die Krankenkasse.
  3. Beratung holen. Pflegestützpunkt, Sozialverband oder Sozialamt beraten kostenlos und kennen die aktuellen Sätze.
  4. Anträge stellen, vollständig, mit ärztlicher Verordnung, und immer bevor Sie etwas kaufen oder bauen.
  5. Entscheidung abwarten. Bei Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb der Frist möglich.

Weitere Finanzierungswege

Wenn keine Förderung in Frage kommt, bleiben Ratenkauf, Leasing oder Miete. Was dafür und dagegen spricht, steht unter Finanzierung und Mieten oder kaufen.

Gebraucht kaufen als Alternative

Der Gebrauchtkauf ist oft die schnellste und günstigste Lösung: ohne Antrag, ohne Wartezeit. ScooterProfi ist ein kostenloser Marktplatz und kein Händler; die Plattform bietet keine Finanzierung an, vermittelt keine und ist an keinem Antragsverfahren beteiligt.

Angebote ansehen oder ein eigenes Gerät kostenlos inserieren.


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