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Kauf · 9 Minuten Lesezeit

Kabinenroller statt Auto: Winter, Hund, Albaufstieg und Akku

Ein vierrädriger Kabinenroller mit 45 km/h als Ersatz fürs Auto: wo es ihn gibt, wer repariert, ob er wintertauglich ist, ob ein großer Hund mitfährt, warum die Autobahn tabu ist und was über Steigung und Akku zu fragen ist.

Von Steven Schulz · Stand:

Wo ein Kabinenroller mit 45 km/h fahren darf Fünf Straßenarten untereinander. Ortsstraße, Landstraße und Bundesstraße sind mit einem Haken als erlaubt markiert. Kraftfahrstraße und Autobahn sind durchgestrichen, weil sie nach Paragraf 18 Absatz 1 StVO nur Fahrzeugen offenstehen, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren. Darunter der Hinweis, dass die Klasse AM im Autoführerschein der Klasse B enthalten ist. Kabinenroller, 45 km/h: wo er fahren darf Ortsstraße Landstraße, Kreisstraße Bundesstraße ohne blaues Schild Kraftfahrstraße Autobahn nur über 60 km/h Bauart § 18 Abs. 1 StVO Führerschein: Klasse AM Sie steckt in jedem Autoführerschein der Klasse B (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV).
Eine Straßenübersicht für einen Kabinenroller mit 45 km/h: Ortsstraße, Landstraße und Bundesstraße sind erlaubt, Kraftfahrstraße und Autobahn sind durchgestrichen, weil dort nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt mehr als 60 km/h schaffen.

Uns hat eine Frage erreicht, die so viele Teilfragen hatte, dass am Ende eine Entschuldigung dafür stand. Die ist nicht nötig. Es sind genau die Fragen, die man vor einem solchen Kauf stellen sollte, und sie stehen hier fast in der Reihenfolge, in der sie kamen:

Ich habe einen Führerschein, kann mir aber kein Auto mehr leisten. Wo bekomme ich einen Kabinenroller mit vier Rädern, gibt es deutsche Händler, und wie ist es mit Reparaturen? Ist er wintertauglich? Wie viel darf er zuladen, eine Person und einen großen Hund mit 30 Kilo? Darf ich damit überall fahren, auf Schnellstraßen, auf der Autobahn, und wie ist es im Gebirge, auf der Schwäbischen Alb? Wie weit reicht der Akku, und gibt es einen zweiten zum Wechseln?

Vorweg eine ehrliche Auskunft, weil nach "euren Erfahrungen" gefragt wurde: Diese Plattform hat keinen eigenen Kabinenroller. Sie ist ein kostenloser Marktplatz, sie verkauft nichts, vermittelt nichts und repariert nicht. Was hier steht, ist deshalb kein Fahrbericht, sondern das, was Sie vor dem Kauf wissen und fragen sollten. Bei einem Fahrzeug, das ein Auto ersetzen soll, ist das ohnehin wichtiger als die Meinung eines Einzelnen.

Erst klären: welcher Kabinenroller gemeint ist

"Kabinenroller" ist kein Rechtsbegriff, und unter dem Wort werden sehr verschiedene Fahrzeuge verkauft. Für alles Weitere entscheidet eine Zahl in den Papieren, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:

  • Bis 15 km/h ist ein einsitziges Fahrzeug für körperlich behinderte Personen ein motorisierter Krankenfahrstuhl. Dafür brauchen Sie keinen Führerschein. Als Ersatz für ein Auto taugt es aber kaum: 15 km/h über die Alb sind eine Tagesreise.
  • 25 km/h mit vier Rädern verlangt bereits die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Das steht in Elektromobil ohne Führerschein.
  • 45 km/h mit vier Rädern ist ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der EU-Klasse L6e. Das ist das Fahrzeug, das die meisten meinen, wenn sie "Kabinenroller statt Auto" sagen, und um dieses geht es im Folgenden.

Für ein L6e-Fahrzeug brauchen Sie die Klasse AM, und die steckt in Ihrem Autoführerschein: § 6 Absatz 3 Nummer 4 FeV sagt, dass die Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L berechtigt. Sie brauchen also keine neue Prüfung. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen, das Sie jedes Jahr zum 1. März beim Versicherer neu bekommen, und Sie müssen die Übereinstimmungsbescheinigung beim Fahren dabeihaben. Eine Krankenkasse zahlt ein solches Fahrzeug nicht; es ist kein Hilfsmittel.

Darf ich überall fahren? Fast. Autobahn und Kraftfahrstraße nicht.

Hier ist die Antwort eindeutig. § 18 Absatz 1 Satz 1 StVO erlaubt Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Ein Kabinenroller mit 45 km/h liegt darunter. Damit ist er ausgeschlossen:

  • von jeder Autobahn, und
  • von jeder Kraftfahrstraße, also jeder Straße mit dem blauen Schild, auf dem ein weißes Auto zu sehen ist. Viele der Straßen, die man umgangssprachlich "Schnellstraße" nennt, sind genau das, auch wenn sie eine Bundesstraßennummer tragen.

Erlaubt sind alle anderen Straßen: innerorts, Landstraßen, Kreisstraßen und Bundesstraßen ohne dieses Schild. Auf dem Gehweg haben Sie dagegen nichts verloren, das bleibt Krankenfahrstühlen vorbehalten.

Erlaubt heißt nicht angenehm. Auf einer Bundesstraße, auf der 100 km/h gefahren werden darf, sind Sie mit 45 km/h ein Hindernis, das von Lastwagen überholt wird. Das ist zulässig, aber es ist eine Erfahrung, die man nicht jeden Tag machen möchte. Legen Sie sich Ihre üblichen Wege vor dem Kauf auf der Karte zurecht und prüfen Sie, ob es eine Verbindung über Ortsstraßen und kleinere Landstraßen gibt. Ein Navigationsgerät, das man auf "Roller" oder "Fahrrad" stellen kann, hilft dabei mehr als eines für Autos.

Und am Albaufstieg?

Steigungen sind für einen Kabinenroller die eigentliche Prüfung, aus zwei Gründen.

Er wird langsamer. Die 45 km/h erreicht er in der Ebene. Am Berg, mit Fahrer, Hund und Einkauf, kann er deutlich darunter fallen, und wer hinter Ihnen fährt, sieht das erst spät. Im Datenblatt steht dafür eine Steigfähigkeit, meist in Prozent. Fragen Sie, mit welcher Beladung sie ermittelt wurde, denn eine Angabe ohne Gewicht sagt wenig.

Er verbraucht mehr. Bergauf zieht der Motor viel Strom, und der Akku gibt dabei weniger her, als die Nennkapazität verspricht. Bergab bekommen Sie bei manchen Modellen durch die Motorbremse etwas zurück, aber nicht so viel, wie Sie bergauf ausgegeben haben.

Der einzige Test, der hier etwas taugt, ist Ihr eigener: Bestehen Sie auf einer Probefahrt über Ihre steilste regelmäßige Strecke, mit realistischer Beladung. Ein Händler, der dafür nur den Parkplatz anbietet, beantwortet die Frage auch, nur anders.

Ist er wintertauglich?

Das kommt auf drei Dinge an, die Sie vor dem Kauf einzeln abfragen sollten.

Reifen. Für einen Kabinenroller mit 45 km/h gilt die situative Winterreifenpflicht aus § 2 Absatz 3a StVO: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit wintertauglichen Reifen. Die Ausnahme, die es für motorisierte Krankenfahrstühle gibt, gilt für ihn nicht. Wintertauglich heißt heute: mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, nicht mehr nur "M+S". Fragen Sie, ob es für die Radgröße Ihres Modells solche Reifen überhaupt gibt und wer sie aufzieht. Bei kleinen Sonderformaten ist das nicht selbstverständlich.

Heizung und Scheibe. Eine Kabine hält Regen und Wind ab, aber nicht unbedingt die Kälte. Fragen Sie, ob eine Heizung eingebaut ist, ob die Frontscheibe ein Gebläse hat und ob sie beheizt wird. Eine beschlagene Scheibe ist im Winter das größere Problem als die Temperatur. Jede Heizung kostet zudem Reichweite, weil sie aus demselben Akku läuft.

Akku in der Kälte. Bei Frost gibt jeder Akku weniger her, und Lithium-Akkus dürfen in der Regel unter dem Gefrierpunkt nicht geladen werden; die Elektronik verhindert das dann. Praktisch heißt das: Ein Kabinenroller, der im Winter zuverlässig sein soll, braucht einen Stellplatz in einer Garage oder einem Schuppen mit Steckdose. Ohne ihn wird der Winter mühsam. Was im Winter sonst gilt, steht in Im Winter sicher fahren; der Teil über die Kälte und den Akku gilt für den Kabinenroller genauso.

Eine Person und ein Hund mit 30 Kilo: passt das?

Zwei getrennte Fragen, und die zweite ist die schwierigere.

Das Gewicht. In der Übereinstimmungsbescheinigung stehen die technisch zulässige Gesamtmasse und die Masse in fahrbereitem Zustand. Die Differenz ist, grob gesagt, was Sie zuladen dürfen. Ob das Gewicht des Fahrers darin schon enthalten ist, wird nicht überall gleich gerechnet. Fragen Sie deshalb schriftlich und unmissverständlich: "Wie viele Kilogramm darf ich zuladen, einschließlich mir selbst?" Rechnen Sie dann ehrlich: Ihr Gewicht in Winterkleidung, 30 Kilo Hund, dazu Einkauf und Hundefutter. Wenn die Zahl knapp wird, ist sie zu knapp, denn am Berg und beim Bremsen spüren Sie jedes Kilo.

Der Platz. Viele Kabinenroller sind Einsitzer, und ein Hund dieser Größe gehört nicht in den Fußraum. Der Hund gilt beim Fahren als Ladung: nach § 22 Absatz 1 StVO muss Ladung so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutscht. Und § 23 Absatz 1 StVO macht Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Sicht und Ihr Gehör nicht durch Tiere beeinträchtigt werden. Ein 30-Kilo-Hund, der sich zwischen Ihren Beinen und dem Pedal einrichtet, erfüllt beides nicht.

Was Sie brauchen, ist ein Modell mit einem zweiten Sitzplatz, einer Rückbank oder einem Laderaum, in dem eine Transportbox oder ein Sicherheitsgeschirr am Gurtpunkt Platz hat. Nehmen Sie den Hund zur Besichtigung mit. Ob er hineinpasst, ob er sich hinlegen kann und ob Sie ihn ohne Verrenkung ein- und ausladen, zeigt sich in fünf Minuten.

Wie weit reicht der Akku?

Eine ehrliche Zahl kann Ihnen niemand nennen, der Ihre Strecke nicht kennt. Die Angabe im Prospekt ist unter günstigen Bedingungen ermittelt, und auf der Alb, im Winter, mit Hund und Heizung kommen Sie deutlich weniger weit. Wie viel weniger, lässt sich nicht als Prozentsatz vorhersagen.

Was Sie stattdessen tun können:

  • Fragen Sie nach dem Akkutyp. Ein Blei-Akku ist billiger, schwerer und verträgt Tiefentladung schlecht; ein Lithium-Akku ist teurer, leichter und hält länger. Die Unterschiede stehen in Blei oder Lithium.
  • Fragen Sie nach der Kapazität in Kilowattstunden, nicht nur nach Kilometern. Zwei Fahrzeuge mit derselben Kilometerangabe können sehr verschiedene Akkus haben.
  • Fragen Sie nach dem Alter des Akkus, wenn Sie gebraucht kaufen. Ein Akku altert auch im Stand. Ein günstiger gebrauchter Kabinenroller mit müdem Akku ist oft kein günstiger mehr; was ein Tausch kostet, steht in Batterie wechseln.
  • Messen Sie selbst, sobald Sie fahren: dreimal Ihre übliche Strecke, einmal davon bei Kälte, und planen Sie mit dem kleinsten Wert.

Und ganz praktisch: Geladen wird meist an einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose. Sie brauchen also keine Wallbox, aber eine Steckdose dort, wo das Fahrzeug steht. Eine Verlängerungsrolle quer über den Hof ist keine Dauerlösung.

Ein zweiter Akku zum Wechseln?

Das hängt allein vom Modell ab. Bei manchen Kabinenrollern ist der Akku entnehmbar und lässt sich in der Wohnung laden; dann kann ein zweiter Akku sinnvoll sein. Bei vielen ist er fest unter dem Sitz oder im Boden verbaut und wiegt so viel, dass niemand ihn täglich herausheben möchte.

Wenn Sie einen zweiten Akku wollen, dann nur einen, den der Hersteller für genau dieses Modell anbietet. Ein selbst zusammengestellter Ersatz kann die Betriebserlaubnis gefährden, und er hat Folgen für die Gewährleistung und, nach einem Unfall, für das Gespräch mit der Versicherung. Fragen Sie den Händler vor dem Kauf: "Ist der Akku entnehmbar, was wiegt er, und bieten Sie einen zweiten an?"

Wo bekommt man so ein Fahrzeug, und gibt es deutsche Händler?

Ja, es gibt sie, und es gibt auch deutsche Marken. Viele dieser Fahrzeuge werden allerdings im Ausland gebaut und hier unter einem eigenen Namen verkauft. Das ist kein Makel. Es ändert aber, worauf es beim Händler ankommt: nicht auf die Flagge auf dem Prospekt, sondern darauf, wer das Fahrzeug in Ihrer Nähe repariert und woher die Teile kommen.

Bei einem Kabinenroller lautet die erste Frage an den Händler deshalb nicht "Was kostet er?", sondern:

  1. Wo ist die nächste Werkstatt, die dieses Modell repariert, und wie weit ist sie von mir entfernt?
  2. Kommt jemand zu mir, oder muss das Fahrzeug dorthin? Wenn es hin muss: wie, und was kostet der Transport? Ein liegengebliebener Kabinenroller lässt sich nicht in einen Kofferraum heben.
  3. Gibt es ein Ersatzteillager in Deutschland, oder werden Teile bestellt? Wie lange wartet man üblicherweise?
  4. Was ist bei der Garantie ausdrücklich ausgenommen, besonders beim Akku?

Bei einem Kauf beim Händler haben Sie außerdem die gesetzliche Gewährleistung: zwei Jahre bei Neufahrzeugen; bei Gebrauchtfahrzeugen darf ein Händler sie gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Bei einem Privatkauf ist sie meist ausgeschlossen. Dann tragen Sie das Risiko allein, und die Besichtigung wird umso wichtiger: Checkliste für die Besichtigung und Gebraucht kaufen.

Gebrauchte Kabinenroller stehen gelegentlich auch auf diesem Marktplatz. Das Angebot ist klein, weil die meisten Fahrzeuge hier Elektromobile bis 15 km/h sind. Schauen Sie trotzdem in die Inserate und fragen Sie Verkäufer als Erstes nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und den Papieren.

Und wenn etwas kaputtgeht?

Dann ist das Sanitätshaus die falsche Adresse, denn ein Kabinenroller ist kein Hilfsmittel. Richtig ist der Händler, bei dem Sie gekauft haben, oder ein Fachbetrieb für Kleinkrafträder und Elektroroller. Eine gewöhnliche Autowerkstatt lehnt solche Fahrzeuge häufig ab, weil ihr Teile, Unterlagen und Diagnosegerät fehlen. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf bei einer Werkstatt in Ihrer Nähe nach, ob sie dieses Modell annehmen würde. Diese eine Auskunft ist mehr wert als jeder Testbericht.

Notieren Sie sich vom ersten Tag an die Angaben vom Typenschild: Hersteller, Modell, Baujahr, Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Damit lassen sich Teile auch dann noch finden, wenn der Händler nicht mehr da ist. Wie das geht, steht in Ersatzteile finden; womit Sie bei Reparaturen rechnen müssen, in Reparaturkosten.

Lohnt sich das, wenn das Auto zu teuer geworden ist?

Oft ja, aber nicht automatisch. Ein Kabinenroller mit Versicherungskennzeichen braucht keine Zulassung und keine Hauptuntersuchung, und er verbraucht Strom statt Benzin. Das spart im Jahr spürbar. Dagegen stehen der Kaufpreis, das Versicherungskennzeichen, Reifen, Wartung und irgendwann ein neuer Akku. Der Akku ist dabei der große Posten, und er entscheidet, ob die Rechnung über fünf Jahre aufgeht.

Und eine Frage sollten Sie sich vorher ehrlich beantworten: Welche Ihrer Wege führen über eine Kraftfahrstraße oder Autobahn? Für diese Wege brauchen Sie weiterhin eine andere Lösung, ob Bus, Bahn oder eine Mitfahrgelegenheit. Wenn das der Weg zur Arbeit ist, passt der Kabinenroller nicht. Wenn es die gelegentliche Fahrt zu Verwandten ist, oft schon.

Was Sie jetzt tun können

  1. Schreiben Sie Ihre fünf häufigsten Wege auf und prüfen Sie auf der Karte, ob einer davon über eine Kraftfahrstraße oder Autobahn führt. Wenn ja, suchen Sie eine Umfahrung, bevor Sie ein Fahrzeug suchen.
  2. Fragen Sie jeden Händler zuerst nach der nächsten Werkstatt und den Transportkosten dorthin, erst danach nach dem Preis.
  3. Lassen Sie sich die Zuladung einschließlich Fahrer schriftlich nennen und rechnen Sie Hund, Winterkleidung und Einkauf ehrlich dazu.
  4. Nehmen Sie den Hund zur Besichtigung mit und klären Sie, wo und wie er gesichert mitfährt.
  5. Fragen Sie nach Winterreifen mit Schneeflockensymbol in Ihrer Radgröße, nach Heizung und Scheibengebläse und danach, ob der Akku entnehmbar ist.
  6. Bestehen Sie auf einer Probefahrt über Ihre steilste Strecke. Auf der Alb ist das keine Höflichkeitsbitte, sondern der eigentliche Test.
  7. Klären Sie den Stellplatz mit Steckdose, bevor Sie kaufen, nicht danach.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Autoführerschein einen Kabinenroller fahren?

Ja. Ein vierrädriger Kabinenroller mit 45 km/h ist ein Fahrzeug der Klasse L6e und verlangt die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Nach § 6 Absatz 3 Nummer 4 FeV ist sie in der Klasse B enthalten.

Darf ein Kabinenroller auf die Autobahn oder Schnellstraße?

Nein. § 18 Absatz 1 StVO erlaubt Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur für Fahrzeuge, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren. Ein Kabinenroller mit 45 km/h darf dort nicht fahren, auch nicht kurz. Bundesstraßen ohne das blaue Kraftfahrstraßen-Schild sind erlaubt.

Ist ein Kabinenroller wintertauglich?

Er kann es sein, wenn es für ihn Winterreifen mit Schneeflockensymbol gibt, die Scheibe frei bleibt und er nachts in einer Garage mit Steckdose steht. Die Winterreifenpflicht aus § 2 Absatz 3a StVO gilt für ihn, anders als für ein Elektromobil bis 15 km/h.

Kann ich einen großen Hund im Kabinenroller mitnehmen?

Nur wenn das Fahrzeug einen Platz hat, an dem der Hund gesichert mitfahren kann, also einen zweiten Sitz, eine Rückbank oder einen Laderaum für eine Transportbox. Im Fußraum eines Einsitzers ist ein 30-Kilo-Hund nicht gesichert, und die zulässige Zuladung müssen Sie einschließlich Ihres eigenen Gewichts nachrechnen.

Schafft ein Kabinenroller die Schwäbische Alb?

Das hängt vom Modell, von der Beladung und vom Akku ab. Er wird am Berg langsamer und verbraucht mehr. Verlassen Sie sich nicht auf die Steigfähigkeit im Datenblatt, sondern fahren Sie Ihre steilste Strecke vor dem Kauf zur Probe.

Wer repariert einen Kabinenroller?

Der Händler oder ein Fachbetrieb für Kleinkrafträder und Elektroroller, nicht das Sanitätshaus. Klären Sie vor dem Kauf, wo die nächste Werkstatt für Ihr Modell ist und wie das Fahrzeug im Notfall dorthin kommt.