Technik · 6 Minuten Lesezeit
Ersatzteile für ein Elektromobil finden: der Weg über das Typenschild
Vom Typenschild zur Nummer im Hilfsmittelverzeichnis: So finden Sie ein passendes Ersatzteil, auch wenn es den Hersteller nicht mehr gibt.
Von Steven Schulz · Stand:
Eine Ersatzteilsuche, die mit "mein Elektromobil, so ein graues" beginnt, führt nirgendwohin. Eine, die mit Hersteller, Modellbezeichnung und Seriennummer beginnt, führt fast immer zum Ziel, auch bei alten Fahrzeugen. Diese Angaben stehen auf dem Typenschild. Bevor Sie es ablesen, klären Sie aber eine Frage, die noch vor der Technik kommt: Wem gehört das Fahrzeug?
Die erste Frage: Leihgabe oder Eigentum?
Nach § 33 Absatz 5 SGB V kann die Krankenkasse Hilfsmittel leihweise überlassen. Bei Elektromobilen ist das der häufigere Fall, wenn die Kasse gezahlt hat. Dann sind Sie nicht Eigentümer, und Reparaturen sind nicht Ihre Sache.
Das ist keine schlechte Nachricht, sondern eine gute: Nach § 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V umfasst der Anspruch auch "die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln" sowie die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Die Instandsetzung ist also Teil der Leistung. Melden Sie den Schaden bei dem Leistungserbringer, der im Bewilligungsbescheid steht, und bei Ihrer Kasse. Basteln Sie nicht selbst an einem Gerät, das Ihnen nicht gehört.
Gehört das Fahrzeug Ihnen, etwa weil Sie es gebraucht gekauft haben, sind Sie frei in der Wahl der Werkstatt. Und wenn Ihre Kasse beteiligt ist: Nach § 33 Absatz 6 Satz 1 SGB V können Sie jeden Leistungserbringer in Anspruch nehmen, der Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Satz 2 verbietet es Ärzten und Kassen ausdrücklich, Sie zu einem bestimmten Anbieter zu lenken.
Das Typenschild ist der Ausweis des Fahrzeugs
Das Schild sitzt je nach Modell am Rahmen unter dem Sitz, an der hinteren Verkleidung oder im Batteriefach. Darauf stehen, je nach Hersteller, diese Angaben:
- Hersteller und Modellbezeichnung
- Seriennummer oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Baujahr
- Leermasse und zulässige Gesamtmasse
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Nennspannung des Antriebs
Fotografieren Sie das Schild, sobald Sie das Fahrzeug haben, und legen Sie das Bild an zwei Stellen ab: im Telefon und ausgedruckt bei den Unterlagen. Dazu gehören die Papiere, die Sie nach § 4 Absatz 5 Satz 1 FZV beim Fahren ohnehin mitführen müssen, also die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung. Auf diesen Papieren steht mehr, als Sie im Alltag brauchen, aber genau das braucht die Werkstatt.
Fehlt das Schild oder ist es unleserlich, ist das kein Weltuntergang. Machen Sie Fotos vom ganzen Fahrzeug, von der Lenkerkonsole, vom Batteriefach und von der Antriebseinheit. Fachbetriebe erkennen Baureihen an solchen Einzelheiten oft sicherer als an einem Namen.
Die Nummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis
Wenn Sie über die Krankenkasse versorgt wurden, gibt es eine zweite eindeutige Kennung: die Nummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Sie steht im Bewilligungsbescheid und meist auch auf der Rechnung oder Lieferbescheinigung des Sanitätshauses.
Dieses Verzeichnis erstellt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 139 Absatz 1 SGB V). Es ist nach Produktgruppen gegliedert, darunter nach Produktuntergruppen und Produktarten bis hin zu einzelnen Produkten. Der praktische Nutzen für Sie: Mit dieser Nummer ist Ihr Modell eindeutig benannt, auch wenn ein Händler es unter einem anderen Handelsnamen führt. Was in dem Verzeichnis steht und wie man darin sucht, behandelt Hilfsmittelverzeichnis.
Nebenbei: § 139 Absatz 2 Satz 2 SGB V erlaubt es, Qualitätsanforderungen auch festzulegen, um eine lange Nutzungsdauer oder den Wiedereinsatz bei anderen Versicherten zu ermöglichen. Deshalb gibt es für viele Modelle aufgearbeitete Baugruppen, nicht nur Neuteile.
Welche Teile überall passen und welche nicht
Diese Teile bekommen Sie über die Maße, nicht über den Markennamen:
- Reifen und Schläuche. Die Größe steht auf der Reifenflanke. Notieren Sie sie vollständig, samt der Angabe, ob es Luft- oder Vollgummireifen sind. Dazu Reifen und Luftdruck.
- Sicherungen. Bauform und Stromstärke stehen auf der Sicherung selbst und oft auf dem Deckel des Halters.
- Batterien. Entscheidend sind Spannung, Kapazität, Bauform, Höhe mit Polen und die Anordnung der Pole. Siehe Blei oder Lithium.
- Zubehör und Anbauteile. Spiegel, Korb, Griffe, Beleuchtung und Sitzpolster sind häufig über Marken hinweg baugleich.
Diese Teile sind modellgebunden und lassen sich nicht ersetzen, sondern nur beschaffen: Steuerung, Fahrhebel, Motor mit Getriebe und Bremse, Verkleidungsteile, Lenkkopf. Und beim Ladegerät hört das Improvisieren auf: Es ist auf die Ladekennlinie des eingebauten Akkutyps abgestimmt. Ein Ladegerät, das nur zufällig passt, ist ein Sicherheitsproblem.
An Bremse, Lenkung, Akku und Ladegerät gehört nichts Selbstgebautes. Alles andere ist verhandelbar.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert
Das ist bei Fahrzeugen, die zehn Jahre und älter sind, der Normalfall und kein Grund, das Fahrzeug abzuschreiben. Vier Wege haben sich bewährt:
- Nach Bauart fragen, nicht nach Namen. Viele Elektromobile werden aus denselben Werken unter verschiedenen Handelsnamen verkauft. Fragen Sie deshalb mit Fotos, Maßen und Seriennummer bei mehreren Fachbetrieben an, statt nach dem Markennamen zu suchen.
- Spenderfahrzeug. Ein defektes Fahrzeug desselben Modells ist ein Teilelager für Verkleidung, Sitz, Korb, Lenkkopf und Anbauteile. Auf dem Marktplatz tauchen solche Reparaturfälle gelegentlich auf.
- Instand setzen statt tauschen. Steuerungen und Ladegeräte lassen sich in Betrieben für Leistungselektronik oft reparieren, wenn es kein Neuteil mehr gibt.
- Nach Maß beschaffen. Lager, Buchsen, Schalter und Kleinteile sind meist Normteile. Bringen Sie das alte Teil mit oder messen Sie es mit einer Schieblehre aus.
Was solche Wege kosten, ordnet Reparaturkosten ein.
Was beim Kauf hilft
Kaufen Sie bei einem Händler, gilt für die Mängelansprüche die Verjährung von zwei Jahren (§ 438 Absatz 1 Nummer 3 BGB). Bei gebrauchten Waren darf sie auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn Sie vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen wurden und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Absatz 2 BGB). Beim Kauf von einer Privatperson gilt das nicht: Dort darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, und das ist die Regel.
Fragen Sie deshalb vor jedem Gebrauchtkauf drei Dinge: Gibt es den Hersteller noch? Ist das Originalladegerät dabei? Und lassen sich Reifen und Batterien über gängige Maße beschaffen? Weitere Punkte in der Besichtigungscheckliste.
Was Sie jetzt tun können
- Fotografieren Sie heute das Typenschild und schreiben Sie die Seriennummer zusätzlich von Hand auf, damit sie auch ohne Telefon greifbar ist.
- Sehen Sie im Bewilligungsbescheid nach, ob das Fahrzeug eine Leihgabe der Kasse ist. Wenn ja, notieren Sie die Rufnummer des Leistungserbringers dort, wo Sie sie im Ernstfall finden.
- Lesen Sie Reifengröße und Akkudaten ab, solange alles funktioniert. Danach sind sie schwer zu ermitteln.
- Rufen Sie zwei Fachbetriebe in Ihrer Reichweite an und fragen Sie, ob sie Ihr Modell betreuen. Diese Frage im Schadensfall zum ersten Mal zu stellen, kostet Wochen.
- Schicken Sie bei jeder Ersatzteilanfrage Fotos, Seriennummer und gemessene Maße mit. Eine Anfrage mit Bildern wird beantwortet, eine ohne meist nicht.