Technik · 8 Minuten Lesezeit
Treppensteiger für Personen: wenn zwischen Wohnung und Elektromobil eine Treppe liegt
Treppensteiger für Personen: welche Bauarten es gibt, wer sie bedient, wo ihre Grenzen liegen und wann die Krankenkasse einen Treppensteiger bezahlt.
Von Steven Schulz · Stand:
Ein Treppensteiger für Personen ist ein elektrisch angetriebenes Gerät, das einen Menschen im Sitzen oder im Rollstuhl Stufe für Stufe über eine Treppe bringt. Er kommt in Frage, wenn das Elektromobil unten im Hof steht, die Wohnung aber im ersten Stock liegt und ein Treppenlift nicht möglich ist. Fast alle Treppensteiger haben eines gemeinsam: Sie brauchen eine Begleitperson, die eingewiesen ist. Die Krankenkasse kann einen Treppensteiger als Hilfsmittel bezahlen. Er steht im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“.
Das Elektromobil fährt nicht mit
Vorweg, weil es oft missverstanden wird: Ein Treppensteiger trägt den Menschen, nicht das Fahrzeug. Das Elektromobil bleibt unten. Es braucht dort einen trockenen, sicheren Platz mit Steckdose. Was dabei rechtlich und praktisch gilt, steht in Unterstellen und sichern.
Die Frage nach dem Treppensteiger ist also immer die zweite. Die erste lautet: Wo steht das Fahrzeug, während Sie oben sind?
Die zwei Bauarten im Hilfsmittelverzeichnis
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes stehen Treppensteiger unter dem Anwendungsort „Treppen“, in der Untergruppe 18.65.01 „Treppenfahrzeuge“. Dort gibt es zwei Produktarten (Stand des Verzeichnisses: Bundesanzeiger vom 28.09.2026).
Treppensteighilfen, elektrisch betrieben (18.65.01.1). Sie werden laut Verzeichnis „temporär an einen vorhandenen Rollstuhl montiert“ oder haben eine eigene Sitzeinheit mit Sicherung, Antrieb und Steuerung. Eine Begleitperson kippt das Gerät nach hinten. Dann tragen mehrere um eine Achse angeordnete Räder oder andere Konstruktionen es Stufe für Stufe treppauf oder treppab. Im Handel heißen diese Geräte meist Stufensteiger oder einfach Treppensteiger. Ein bekanntes Beispiel dieser Bauart ist das Scalamobil, das unter dieser Produktart im Verzeichnis steht.
Treppenraupen (18.65.01.2). Sie bestehen aus einem Rahmen, einer Halterung für einen handbetriebenen Rollstuhl, einem Elektromotor und zwei Antriebsketten. Der Rollstuhl wird vor der Treppe etwa 40 Grad nach hinten gekippt. So steht er auf der Treppe nahezu waagerecht. Die Raupe fährt dann in gerader Linie hinauf oder hinunter.
Beide Produktarten sind nach dem Verzeichnis „für einen leihweisen Einsatz geeignet“. Das hat Folgen, dazu unten mehr.
Nicht zu verwechseln sind diese Geräte mit Treppensteigern für Lasten, die wie eine Sackkarre aussehen: Sie sind für Kisten und Kartons gebaut, nicht für Menschen.
Welche Bauart zu welcher Treppe passt
Die Bauarten unterscheiden sich vor allem in dem, was sie von Ihrer Treppe verlangen.
- Die Raupe braucht eine gerade Linie. Das Verzeichnis sagt ausdrücklich, dass Steighöhe der Treppe und Größe der Stufen begrenzt sind. Treppenabsätze müssen so groß sein, dass sich die Raupe darauf drehen lässt. Eine gewendelte Treppe ohne Podest scheidet damit meist aus.
- Die Raupe braucht einen passenden Rollstuhl. Er muss sich in die Halterung einspannen lassen. Kurze Adaptivrollstühle eignen sich laut Verzeichnis nur bedingt.
- Der Stufensteiger arbeitet Stufe für Stufe. Er ist nicht auf eine gerade Linie angewiesen. Ob er eine Wendelung schafft, hängt davon ab, wie tief die Stufen an der schmalen Innenseite sind. Das zeigt nur die Erprobung an Ihrer Treppe.
- Ein Stufensteiger mit eigenem Sitz braucht keinen Rollstuhl. Er kommt deshalb auch für Menschen in Frage, die in der Wohnung noch ein paar Schritte gehen und draußen Elektromobil fahren.
Messen Sie die Treppe, bevor Sie mit dem Sanitätshaus sprechen: die schmalste Stelle, die Stufenhöhe, die Stufentiefe, die Länge der Podeste und den Verlauf des Geländers. Nennen Sie außerdem Ihr Körpergewicht. Die höchste zulässige Belastung muss in der Gebrauchsanweisung stehen; das verlangt das Verzeichnis von jedem Hersteller.
Wer den Treppensteiger bedient
An dieser Frage entscheidet sich, ob eine Versorgung im Alltag funktioniert. Die elektrische Treppensteighilfe wird nach dem Verzeichnis „personengeführt“. Ohne Begleitperson geht es also nicht. Bei der Treppenraupe nennt das Verzeichnis beide Möglichkeiten: selbstständig oder zusammen mit einer Hilfsperson.
Für die Treppensteighilfe setzt die Indikation im Verzeichnis voraus, dass regelmäßig Treppen zu überwinden sind und „eine Hilfs-/Pflegeperson zur Verfügung steht“. Diese Person muss in die Technik eingewiesen sein und zeigen, dass sie das Gerät ordnungsgemäß bedienen kann.
Für Sie heißt das praktisch:
- Wer Sie die Treppe hinunterbringt, muss zu den Zeiten da sein, zu denen Sie losfahren wollen. Eine Tochter, die einmal in der Woche kommt, reicht für den täglichen Einkauf nicht.
- Wer das Gerät führt, braucht Übung. Gerade die ersten Fahrten treppab sind ungewohnt. Üben Sie zuerst auf zwei oder drei Stufen, nicht gleich auf der ganzen Treppe.
- Wechseln sich mehrere Angehörige oder ein Pflegedienst ab, muss jede dieser Personen eingewiesen sein.
Das Sanitätshaus schuldet nach dem Verzeichnis eine persönliche Einweisung. Es muss sich überzeugen, dass Sie und die bedienende Person das Gerät sachgerecht bedienen können, und bei der Auslieferung noch einmal erproben. Die Einweisung wird schriftlich dokumentiert.
Wann die Krankenkasse zahlt
Ein Treppensteiger ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 Absatz 1 SGB V, wenn er im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen. Das Verzeichnis nennt als Indikation eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität oder des Gehens, regelmäßig zu überwindende Treppen in der häuslichen Umgebung und eine verfügbare Hilfsperson. Es nennt außerdem die Versorgung mit einem Rollstuhl.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist aber keine abschließende Liste, wie der Artikel über das Hilfsmittelverzeichnis erklärt. Entscheidend ist, ob Sie den Weg aus der Wohnung ohne das Gerät nicht mehr schaffen. Beschreiben Sie in der Begründung deshalb die Treppe und die Wege, nicht nur die Diagnose.
Zwei Pflichten des Sanitätshauses helfen Ihnen dabei. Das Gerät ist nach dem Verzeichnis „bei Bedarf am Einsatzort zu erproben“, also an Ihrer Treppe. Und der Leistungserbringer muss sich davon überzeugen, dass das Gerät sicher abgestellt und geladen werden kann.
Ihr Eigenanteil ist die gesetzliche Zuzahlung nach § 33 Absatz 8 in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V: zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Der Treppenlift ist ein anderer Topf
Ein fest eingebauter Treppenlift oder Plattformlift ist kein Treppenfahrzeug. Er wird an der Treppe montiert und wird damit Teil des Hauses. Bezuschusst wird er deshalb in der Regel nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Das sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, als Kann-Leistung und nur mit Pflegegrad (Stand 13.10.2026). Daneben nennt die KfW im Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ausdrücklich Treppenlifte sowie Hebe- und Plattformlifte.
- Ein Sitzlift fährt eine sitzende Person an einer Schiene entlang.
- Ein Plattformlift nimmt einen Rollstuhl auf einer Plattform mit. Ob auch ein Elektromobil darauf passt, hängt von Maßen und Tragfähigkeit ab. Fragen Sie das ausdrücklich, bevor Sie bestellen.
Im Mietshaus brauchen Sie für einen Lift im Treppenhaus die Erlaubnis des Vermieters. Den Anspruch darauf gibt § 554 BGB. Weil das Treppenhaus Rettungsweg ist, wird dabei genau geprüft, wie viel Breite frei bleibt. Wie das Verfahren bei einer Rampe aussieht, steht in Rampe am Hauseingang.
Gebraucht kaufen oder von der Kasse leihen
Bewilligt die Krankenkasse einen Treppensteiger, bekommen Sie ihn meist leihweise. § 33 Absatz 5 SGB V erlaubt das ausdrücklich. Das Gerät bleibt Eigentum der Kasse. Wird es nicht mehr gebraucht, geht es zurück, auch nach einem Todesfall. Was Angehörige dann tun sollten, steht in Elektromobil aus dem Nachlass; für einen Treppensteiger gilt dasselbe.
Daraus folgt eine Vorsicht beim Gebrauchtkauf. Fragen Sie bei einem privat angebotenen Treppensteiger nach der Rechnung. Ein Aufkleber mit der Inventarnummer einer Kasse oder eines Sanitätshauses spricht für ein Leihgerät, das nicht verkauft werden darf.
Gehört das Gerät tatsächlich dem Verkäufer, prüfen Sie Akku, Ladegerät und Gebrauchsanweisung. Und bedenken Sie: Bei einem Privatkauf weist Sie niemand ein. Fragen Sie bei einem Sanitätshaus nach einer Einweisung gegen Bezahlung, bevor Sie zum ersten Mal eine Treppe hinunterfahren.
Was Sie jetzt tun können
- Messen Sie Ihre Treppe: schmalste Breite, Stufenhöhe, Stufentiefe, Podeste, und ob sie gewendelt ist.
- Klären Sie, wer den Treppensteiger bedienen wird und zu welchen Zeiten. Ohne diese Person nützt das Gerät nichts.
- Bitten Sie Ihren Arzt um eine Verordnung und beschreiben Sie im Antrag die Treppe und die Wege, die ohne Gerät nicht mehr gehen. Den Ablauf beschreibt Der Antrag bei der Krankenkasse.
- Bestehen Sie auf einer Erprobung an Ihrer Treppe und auf einer Einweisung für jede Person, die das Gerät führt.
- Klären Sie zugleich den Stellplatz für das Elektromobil unten im Haus.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Treppensteiger?
Ja, wenn er im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen (§ 33 Absatz 1 SGB V). Treppensteighilfen und Treppenraupen stehen im Hilfsmittelverzeichnis in der Untergruppe 18.65.01. Sie brauchen eine Verordnung, und meist wird das Gerät leihweise überlassen.
Kann ich einen Treppensteiger allein bedienen?
Eine elektrische Treppensteighilfe nicht. Sie wird laut Hilfsmittelverzeichnis von einer Begleitperson gekippt und geführt. Eine Treppenraupe kann je nach Fall auch selbstständig genutzt werden, aber auch dann nur nach einer Einweisung.
Was ist der Unterschied zwischen Treppensteiger und Treppenraupe?
Der Treppensteiger klettert mit Rädern Stufe für Stufe und hat entweder einen eigenen Sitz oder wird an einen Rollstuhl montiert. Die Treppenraupe fährt auf zwei Ketten in gerader Linie und trägt einen Rollstuhl. Für gewendelte Treppen ohne ausreichend große Podeste ist die Raupe meist nicht geeignet.
Zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift?
Ein fest eingebauter Treppenlift kann als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 Absatz 4 SGB XI bezuschusst werden, mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand 13.10.2026). Voraussetzung ist ein Pflegegrad, und die Kasse entscheidet nach Ermessen. Stellen Sie den Antrag vor dem Einbau.
Darf ich einen gebrauchten Treppensteiger privat kaufen?
Ja, wenn er dem Verkäufer gehört. Geräte, die eine Krankenkasse leihweise überlassen hat, bleiben deren Eigentum und dürfen nicht verkauft werden. Lassen Sie sich deshalb die Rechnung zeigen.