Technik · 8 Minuten Lesezeit
Klappbar oder zerlegbar: welche Bauart zu Ihnen passt
Faltbar, zerlegbar oder starr: Was die drei Bauarten wirklich unterscheidet, welche Kompromisse sie kosten und welche Frage vor dem Kauf zuerst zu klären ist.
Von Steven Schulz · Stand:
"Klappbar" und "zerlegbar" stehen in Anzeigen oft nebeneinander, meinen aber zwei verschiedene Fahrzeuge. Ein faltbares Modell wird mit einem Handgriff kleiner, bleibt aber ein Stück und damit ein Gewicht. Ein zerlegbares fällt in mehrere Teile, die einzeln zu tragen sind. Vor dem Kauf entscheidet deshalb nicht das Gesamtgewicht im Prospekt, sondern eine konkrete Frage: Was müssen Sie heben, wie oft, und wer hebt, wenn Sie es nicht können?
Die drei Bauarten und was sie voraussetzen
Starr. Das Fahrzeug bleibt, wie es ist. Es fährt meist am besten, hat die größten Räder, den bequemsten Sitz und den größten Akku. Verladen wird es über eine Rampe oder einen Lift, nicht mit den Händen. Wer einen festen Stellplatz mit Steckdose hat, fährt damit am besten.
Zerlegbar. Das Fahrzeug lässt sich ohne Werkzeug in mehrere Teile trennen, meist Sitz, Akku, Vorderteil und Hinterteil. Kein Teil wiegt so viel wie das ganze Fahrzeug, aber über die Alltagstauglichkeit entscheidet das schwerste, und das ist fast immer das Hinterteil mit dem Antrieb. Zerlegen und Zusammensetzen braucht mehrere Handgriffe, und das fällt im Regen auf einem Parkplatz anders aus als in der Garage.
Faltbar. Lenksäule und oft auch der Sitz klappen zusammen, das Fahrzeug bleibt aber ein Stück. Gefaltet lässt es sich meist auf den Rädern rollen oder ziehen. Zum Verladen muss das ganze Gewicht auf einmal gehoben werden, es sei denn, der Akku ist separat entnehmbar.
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung kennt die Unterscheidung übrigens: In der Produktuntergruppe 18.51.05 "Elektromobile" gibt es eine eigene Produktart 18.51.05.3 für "Elektromobile, vierrädrig, mit indirekter Lenkung, zerlegbar". Wenn die Krankenkasse zahlen soll, ist das die Nummer, um die es geht.
Was die Faltbarkeit kostet
Ein zerlegbares oder faltbares Fahrzeug ist immer ein Kompromiss, und der wird an denselben Stellen bezahlt. Das ist keine Schwäche einzelner Marken, sondern eine Folge der Bauart:
- Kleinere Räder. Sie brauchen weniger Platz, kommen aber schlechter über Kopfsteinpflaster, Wurzelaufbrüche und Bordsteinkanten.
- Weniger Federung. Wo sich das Fahrzeug trennen lassen muss, ist für Federelemente wenig Raum.
- Kleinerer Akku. Der Akku muss tragbar bleiben. Das begrenzt seine Kapazität und damit die Reichweite. Warum die Angabe im Prospekt ohnehin ein Rechenwert ist, steht im Artikel über die Reichweite.
- Geringere Zuladung. Leichtere Rahmen sind meist für ein niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht freigegeben. Der Wert steht im Datenblatt und in der Bedienungsanleitung, nicht in der Anzeige.
- Schmaler Sitz. Für kurze Wege genügt er. Für eine Stunde am Stück oft nicht.
Wenn Sie zweimal im Jahr verladen und sonst täglich fahren, zahlen Sie diese Kompromisse an 363 Tagen und nutzen sie an zweien. Das ist die häufigste Fehlentscheidung dabei.
Die Zahl, die Sie beim Verkäufer erfragen müssen
Herstellerangaben nennen das Gesamtgewicht, manchmal auch das Gewicht "ohne Akku". Beides hilft nicht weiter. Sie brauchen das Gewicht des schwersten Einzelteils, und darauf haben Sie einen Anspruch: Die Produktnorm DIN EN 12184 in der Ausgabe 2022-12, "Elektrorollstühle, Scooter und zugehörige Ladegeräte", verlangt in Abschnitt 13.2, dass die Information vor dem Kauf die Masse im gefalteten oder zerlegten Zustand angibt und, wenn sich das Fahrzeug zerlegen lässt oder abnehmbare Teile hat, ausdrücklich die Masse des schwersten Teils. Abschnitt 13.3 verlangt außerdem Anleitungen zum Falten und Zerlegen in der Gebrauchsanweisung.
Fragen Sie also nicht, ob es leicht ist, sondern nach dieser Zahl, und lassen Sie sie sich schriftlich geben. Bei der Besichtigung heben Sie dieses Teil selbst an, und zwar dort, wo Sie es später auch heben würden, also aus der Hocke in den Kofferraum und nicht von der Werkbank.
Eine allgemeine Kilogrammgrenze, ab der Heben zumutbar ist, gibt es nicht, auch im Arbeitsrecht nicht: Die Lastenhandhabungsverordnung nennt weder in § 2 noch in ihrem Anhang Gewichtsgrenzen, sondern verlangt eine Beurteilung nach Last, Körperhaltung, Hebehöhe und Häufigkeit. Verlassen Sie sich deshalb auf die Probe an Ort und Stelle und, wenn Sie unsicher sind, auf den Rat Ihrer Hausärztin.
Was für den Transport im eigenen Auto gilt, von den Maßen des Kofferraums bis zur Pflicht zur Ladungssicherung, behandelt der Artikel über den Transport im Auto.
Akku und Flugreise: hier wird es ernst
Für Flugreisen ist nicht das Faltmaß das Problem, sondern der Akku. Zwei Regelwerke bestimmen, was geht.
Erstens die Gefahrgutvorschriften. Die IATA fasst sie für Mobilitätshilfen in einem eigenen Leitfaden zusammen, in der für 2026 überarbeiteten Fassung. Die wichtigsten Punkte daraus:
- Die Fluggesellschaft muss zustimmen. Für die Beförderung akkubetriebener Rollstühle und Mobilitätshilfen ist die Zustimmung des Luftfahrtunternehmens erforderlich. Ohne sie geht nichts, auch wenn alles andere passt.
- Lithium-Akkus: Ein ausgebauter Akku darf insgesamt 300 Wattstunden nicht überschreiten. Ersatzakkus sind bis zu einer Summe von 300 Wattstunden je Mobilitätshilfe zulässig, müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein und dürfen nur in die Kabine. Bleibt der Akku eingebaut und liegt über 300 Wattstunden, kann die Fluggesellschaft zusätzliche Maßnahmen verlangen, bis hin zu einem Ladezustand von höchstens 25 Prozent.
- Auslaufsichere Nassakkus, also die üblichen AGM- und Gelakkus: höchstens ein Ersatzakku, und zwar in fester, stabiler Verpackung und nur im Frachtraum.
- Nicht auslaufsichere Nassakkus müssen aufrecht befördert werden; schützt das Fahrzeug den Akku nicht genug, muss er ausgebaut in den Frachtraum. Ersatzakkus sind hier nicht erlaubt.
Die gelegentlich genannten "zweimal 160 Wattstunden" gehören nicht hierher: Diese Grenze betrifft tragbare Geräte und Zusatzakkus, nicht Mobilitätshilfen.
Zweitens Ihre Rechte als Fluggast. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 muss der Flughafen die Hilfe leisten, wenn der Bedarf mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit gemeldet wurde. Anhang II derselben Verordnung nennt die Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen je Person, einschließlich elektrischer Rollstühle, sofern sie 48 Stunden vorher angemeldet wurden, an Bord genug Platz ist und die Gefahrgutvorschriften nicht entgegenstehen. Ohne Anmeldung bemüht sich der Flughafen nach Artikel 7 Absatz 3 "im Rahmen des Möglichen nach besten Kräften" – darauf sollten Sie sich nicht verlassen.
Halten Sie vor der Buchung drei Dinge bereit: ein Foto des Typenschilds mit Typ, Spannung und Wattstunden, die Anleitung zum Abklemmen und Sichern des Akkus und die schriftliche Zustimmung der Fluggesellschaft für genau diesen Akku.
Für Bus und Bahn gelten wieder andere Regeln, und die hängen an Länge, Radzahl und Gesamtmasse, nicht am Faltmechanismus. Was dort verlangt wird, steht im Artikel über die Mitnahme in Bus und Bahn.
Worauf Sie bei einem gebrauchten Klappmodell achten
Bei einem faltbaren oder zerlegbaren Fahrzeug arbeitet die Mechanik bei jedem Transport. Das ist der Unterschied zu einem starren Modell, und dort sehen Sie das Alter zuerst:
- Die Verriegelung. Sie muss hörbar einrasten und darf sich nicht von allein lösen. Probieren Sie es mehrmals aus, nicht einmal.
- Das Spiel im Scharnier. Packen Sie die Lenksäule im aufgeklappten Zustand und wackeln Sie seitlich. Spürbares Spiel wird nicht besser.
- Die Steckverbinder. Bei zerlegbaren Modellen laufen Strom und Signale durch Steckkontakte. Sehen Sie nach, ob die Stifte gerade und sauber sind und ob der Stecker stramm sitzt.
- Die Unterlagen. Bedienungsanleitung und Datenblatt gehören zum Fahrzeug. Ohne sie kennen Sie weder das zulässige Gesamtgewicht noch die Akkudaten für die Reise.
Lassen Sie sich das Zerlegen einmal zeigen und machen Sie es danach selbst, vollständig und ohne Hilfe. Eine ausführliche Liste steht in der Checkliste für die Besichtigung.
Was Sie jetzt tun können
- Zählen Sie nach, wie oft Sie das Fahrzeug in einem normalen Monat wirklich verladen würden. Ist die Antwort "einmal oder seltener", prüfen Sie zuerst ein starres Modell mit Rampe.
- Lassen Sie sich vom Verkäufer das Gewicht des schwersten Einzelteils schriftlich nennen und heben Sie dieses Teil beim Termin selbst an.
- Messen Sie Kofferraumöffnung und Ladekante Ihres Autos nach, bevor Sie sich ein Faltmaß aufschreiben lassen.
- Klären Sie, wer hebt, wenn Sie es an einem schlechten Tag nicht können, und ob diese Person immer dabei ist.
- Melden Sie eine Flugreise mindestens 48 Stunden vorher an und holen Sie vorher die schriftliche Zustimmung der Fluggesellschaft für Ihren Akkutyp ein.