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Kauf · 8 Minuten Lesezeit

Elektro-Dreirad für Senioren: drei Fahrzeuge, drei Rechtslagen

Elektro-Dreirad für Senioren: Elektromobil bis 15 km/h, E-Trike mit 25 km/h oder Dreirad-Pedelec. Was für Führerschein, Kennzeichen und Kippsicherheit gilt.

Von Steven Schulz · Stand:

Drei Elektro-Dreiräder: Elektromobil, E-Trike und Dreirad-Pedelec Drei dreirädrige Fahrzeuge schematisch von der Seite nebeneinander, bei jedem ist das zweite Hinterrad hell angedeutet. Links ein Elektromobil mit Lenksäule und Sitz, bis 15 km/h. In der Mitte ein E-Trike mit Lenker, Sitz mit Lehne und Koffer, 25 km/h. Rechts ein Dreirad-Pedelec mit Tretkurbel, Sattel und Korb, Motorunterstützung bis 25 km/h nur beim Treten. Darunter eine Tabelle. Führerschein: Elektromobil keiner, E-Trike Mofa-Prüfung, Pedelec keiner. Kennzeichen: Elektromobil über 6 km/h, E-Trike ja, Pedelec nein. Fahrweg: Elektromobil Gehweg im Schritttempo oder Fahrbahn, E-Trike nur Fahrbahn, Pedelec Radweg oder Fahrbahn. Fußnote: Die Mofa-Prüfung entfällt mit Führerschein oder bei Geburt vor dem 1. April 1965. Typische Bauart, keine Messwerte. Drei Fahrzeuge, ein Wort: Elektro-Dreirad Typische Bauart, keine Messwerte Elektromobil bis 15 km/h E-Trike 25 km/h Dreirad-Pedelec Hilfe bis 25 km/h Führerschein Kennzeichen Fahrweg keiner Mofa-Prüfung * keiner über 6 km/h ja nein Gehweg (Schritt- tempo), Fahrbahn nur Fahrbahn Radweg, Fahrbahn * entfällt mit Führerschein oder bei Geburt vor dem 1. April 1965
Drei dreirädrige Fahrzeuge von der Seite nebeneinander – Elektromobil bis 15 km/h, E-Trike mit 25 km/h und Dreirad-Pedelec – und darunter je Führerschein, Kennzeichen und erlaubter Fahrweg.

Wer ein Elektro-Dreirad für Senioren sucht, findet unter diesem Wort drei sehr verschiedene Fahrzeuge: das dreirädrige Elektromobil mit höchstens 15 km/h, das E-Trike mit 25 km/h, etwa das Rolektro E-Trike 25, und das Dreirad-Pedelec, also ein Erwachsenendreirad mit Tretunterstützung. Für das erste brauchen Sie keinen Führerschein und dürfen im Schritttempo auf den Gehweg. Für das zweite brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen und in der Regel eine Mofa-Prüfbescheinigung, und Sie fahren auf der Fahrbahn. Das dritte ist rechtlich ein Fahrrad. Allen dreien gemeinsam ist, dass drei Räder enger wenden als vier und in der Kurve früher kippen.

Dieser Artikel geht die drei Bauarten nacheinander durch und zeigt am Ende, welche zu wem passt.

Drei Fahrzeuge auf einen Blick

Elektromobil, 3 Räder E-Trike, 25 km/h Dreirad-Pedelec
Rechtlich motorisierter Krankenfahrstuhl dreirädriges Kleinkraftrad (L2e) Fahrrad
Geschwindigkeit bis 15 km/h, oft 6 km/h bis 25 km/h Unterstützung bis 25 km/h, nur beim Treten
Führerschein keiner keiner, aber Mofa-Prüfbescheinigung, mit Ausnahmen keiner
Kennzeichen Versicherungskennzeichen über 6 km/h Versicherungskennzeichen keines
Gehweg ja, im Schritttempo nein nein

Maßgeblich ist in jedem Fall, was in den Fahrzeugpapieren steht, nicht wie das Fahrzeug im Inserat heißt. Ein Händler darf ein E-Trike "Seniorenmobil" nennen; ein Krankenfahrstuhl wird es dadurch nicht.

Erstens: das dreirädrige Elektromobil

Das ist das Fahrzeug, das die meisten vor Augen haben: ein Sitz mit Armlehnen, vorn eine Lenksäule, ein einzelnes gelenktes Vorderrad und zwei Räder hinten. Rechtlich ist es ein motorisierter Krankenfahrstuhl, wenn alle Merkmale aus § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zutreffen: einsitzig, Elektroantrieb, leer höchstens 300 Kilogramm, zulässige Gesamtmasse höchstens 500 Kilogramm, höchstens 110 Zentimeter breit und bauartbedingt nicht schneller als 15 km/h.

Dann gilt:

  • Kein Führerschein, auch keine Prüfbescheinigung.
  • Keine Zulassung, aber oberhalb von 6 km/h ein Versicherungskennzeichen. Wie Sie es bekommen, steht in Versicherungskennzeichen am Elektromobil.
  • Gehweg erlaubt, nach § 24 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Die Fahrbahn bleibt daneben erlaubt.
  • Die Krankenkasse kann das Fahrzeug übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen die dreirädrigen Elektromobile als eigene Produktart, begrenzt auf 6 km/h. Was die Kasse verlangt, steht in Voraussetzungen der Krankenkasse.

Was den Begriff Krankenfahrstuhl im Einzelnen ausmacht, erklärt Krankenfahrstuhl: was das ist. Ob 6 oder 15 km/h besser zu Ihnen passen, steht in 6 oder 15 km/h.

Zweitens: das E-Trike mit 25 km/h

Das E-Trike sieht einem Elektromobil ähnlich, ist aber ein anderes Fahrzeug. Es hat meist einen Lenker mit Gasgriff wie ein Motorroller, einen Sitz mit Lehne und Gurt, oft einen Koffer hinten, und es fährt 25 km/h. Damit liegt es über der Grenze von 15 km/h und ist kein Krankenfahrstuhl mehr, auch wenn es als Seniorenmobil verkauft wird. Das Rolektro E-Trike 25 ist das bekannteste Beispiel. Der Hersteller beschreibt im Handbuch selbst, dass es versicherungs- und kennzeichenpflichtig ist und dass zum Betrieb eine Bescheinigung für das Führen von Mofas nötig ist.

Führerschein: keiner, aber eine Mofa-Prüfbescheinigung

Ein dreirädriges Fahrzeug mit höchstens 25 km/h gehört, wenn es als dreirädriges Kleinkraftrad der Klasse L2e-P oder L2e-U genehmigt ist, zu den Ausnahmen in § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b FeV. Sie brauchen also keine Fahrerlaubnis. § 5 Absatz 1 FeV verlangt für genau diese Fahrzeuge aber dieselbe Prüfung wie für ein Mofa, und die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren dabeihaben (§ 5 Absatz 4 FeV).

Zwei Ausnahmen machen diese Prüfung für viele Leserinnen und Leser überflüssig:

  • Wer irgendeine Fahrerlaubnis besitzt, also etwa den Autoführerschein, muss die Prüfung nicht ablegen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 FeV).
  • Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, ist nach § 76 Nummer 3 FeV ebenfalls befreit. Das trifft auf alle zu, die vor dem 1. April 1965 geboren sind.

Wichtig ist das Wort "drei". Ein vierrädriges Fahrzeug mit 25 km/h, wie das E-Quad 25 desselben Herstellers, nennt die Ausnahme nicht. Es ist ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e und verlangt die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Den Unterschied arbeitet Elektromobil ohne Führerschein aus.

Dass ein E-Trike drei Fahrstufen hat, etwa 10, 15 und 25 km/h, ändert an all dem nichts. Es zählt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, also die, für die das Fahrzeug genehmigt ist.

Kennzeichen und Papiere

Dreirädrige Kleinkrafträder brauchen keine Zulassung (§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV), aber nach § 4 Absatz 3 FZV ein gültiges Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar (§ 52 Absatz 1 FZV). Die Übereinstimmungsbescheinigung, die der Hersteller mitliefert, müssen Sie beim Fahren mitführen (§ 4 Absatz 5 FZV). Der Versicherer braucht beim Abschluss nach § 52 Absatz 1 FZV unter anderem Fahrzeugklasse, Marke und Fahrzeug-Identifizierungsnummer, und die stehen in genau diesem Papier.

Wo Sie fahren: auf der Fahrbahn

Den Gehweg dürfen nach § 24 Absatz 2 StVO nur Krankenfahrstühle und Rollstühle benutzen. Ein E-Trike ist keines von beiden. Es fährt auf der Fahrbahn, möglichst weit rechts.

Auch der Radweg ist nicht erlaubt. § 2 Absatz 4 StVO lässt außerhalb geschlossener Ortschaften nur Mofas und E-Bikes auf den Radweg, und beide sind nach der StVO zweirädrig. Ein dreirädriges Fahrzeug ist keines von beiden.

Winterreifen und Helm

Zwei Regeln, die für das Elektromobil nicht gelten, gelten für das E-Trike:

  • Winterreifen bei Glätte. § 2 Absatz 3a StVO verlangt bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO. Ausgenommen sind unter anderem einspurige Fahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle. Ein E-Trike ist weder das eine noch das andere. Fragen Sie vor dem Kauf, ob es für Ihr Modell passende Reifen mit Schneeflockensymbol gibt.
  • Helm. § 21a Absatz 2 StVO verlangt einen Helm in offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 20 km/h, "wenn nicht vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind". Rolektro schreibt im Handbuch, mit angelegtem Gurt dürfe das E-Trike ohne Helm gefahren werden, ohne Gurt gelte die Helmpflicht. Legen Sie also mindestens den Gurt an. Ein E-Trike ist laut Handbuch für eine Person zugelassen. Ein Enkelkind auf dem Schoß ist nicht erlaubt.

Gebrauchte Fahrzeuge dieser Klasse finden Sie in der Trefferliste über 15 km/h, und was bei dieser Marke zu beachten ist, steht unter Rolektro.

Drittens: das Dreirad-Pedelec

Das dritte Fahrzeug ist ein Fahrrad mit drei Rädern, meist mit einem Korb zwischen den Hinterrädern und einem tiefen Einstieg. Mit Elektromotor gilt es als Pedelec, wenn die Bedingungen aus § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erfüllt sind:

  • ein Hilfsmotor mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung,
  • der nur unterstützt, solange Sie treten,
  • dessen Unterstützung mit steigender Geschwindigkeit nachlässt und spätestens bei 25 km/h endet.

Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ohne Treten ist zusätzlich erlaubt. Ein solches Fahrzeug ist nach dem Gesetz kein Kraftfahrzeug, und es gelten die Vorschriften für Fahrräder: kein Führerschein, kein Versicherungskennzeichen, keine Helmpflicht. Sie fahren auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg.

Die Grenze ist schnell überschritten. Hat das Dreirad einen Gasgriff, mit dem es ohne Treten schneller als 6 km/h fährt, oder einen Motor mit mehr als 250 Watt, ist es kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug, mit allen Pflichten, die daran hängen. Lassen Sie sich vom Händler schriftlich geben, als was das Fahrzeug eingeordnet ist.

Das Dreirad-Pedelec verlangt etwas, das die beiden anderen nicht verlangen: Sie müssen treten können. Es hilft Menschen, die sich auf zwei Rädern nicht mehr sicher fühlen, aber Kraft in den Beinen haben. Wer wegen der Beine oder der Luft kaum noch gehen kann, wird damit in der Regel nicht glücklich.

Drei Räder kippen in der Kurve früher

Bei allen drei Bauarten liegen die Räder auf dem Boden in einem Dreieck. Solange Ihr Gewicht über dieser Fläche bleibt, steht das Fahrzeug. In der Kurve schiebt die Fliehkraft das Gewicht nach außen, und beim Dreieck ist die Kante, über die es kippen kann, vorn besonders nah. Bei vier Rädern ist die Fläche ein Viereck mit mehr Reserve. Das Hilfsmittelverzeichnis schreibt den dreirädrigen Elektromobilen deshalb "in der Regel eine geringere Standsicherheit" zu; die Einzelheiten stehen in Drei oder vier Räder.

Dazu kommt eine Rechnung aus dem Physikunterricht: Die Fliehkraft wächst mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Bei 25 km/h ist sie in derselben Kurve rund siebzehnmal so groß wie bei 6 km/h, denn 25 geteilt durch 6, das Ganze zum Quadrat, ergibt etwa 17. Ein E-Trike, das mit 25 km/h in eine Kurve fährt, braucht deshalb viel mehr Reserve als ein Elektromobil im Schritttempo, und das Dreieck gibt diese Reserve nicht her. Der Hersteller rät im Handbuch entsprechend, in Kurven behutsam zu bremsen.

Ein Erwachsenendreirad hat eine zweite Eigenheit: Anders als ein Fahrrad legt es sich nicht in die Kurve. Wer jahrzehntelang Rad gefahren ist, lenkt anfangs mit dem Körper wie gewohnt und wundert sich, dass das Rad nach außen drängt. Üben Sie die ersten Kurven langsam auf einem leeren Platz. Was beim Fahren sonst zum Kippen führt, steht in Warum ein Elektromobil kippt.

Der Wendekreis: der Vorteil der drei Räder

Was die drei Räder an Standsicherheit kosten, geben sie beim Wenden zurück. Ein einzelnes Vorderrad lässt sich weiter einschlagen als ein Räderpaar. Bei Elektromobil und E-Trike ist das der Grund, warum viele die dreirädrige Bauart wählen: Sie kommen durch schmale Flure, in kleine Aufzüge und um enge Ecken. Das E-Trike hat oft zusätzlich einen Rückwärtsgang.

Das Dreirad-Pedelec ist dagegen lang und hat keinen Rückwärtsgang. Rückwärts schieben Sie es von Hand, und das ist mit Korb und Akku schwer. Messen Sie bei jedem der drei Fahrzeuge vorher den Weg vom Abstellplatz zur Straße und vergleichen Sie ihn mit dem Wendekreis im Datenblatt.

Welches Dreirad zu wem passt

  • Das dreirädrige Elektromobil passt, wenn Sie nicht mehr weit gehen können, kurze Wege fahren, auch in Geschäfte und auf den Gehweg wollen und keinen Führerschein haben oder ihn nicht mehr nutzen möchten. Wenn Ihre Wege über Kopfsteinpflaster, Bordsteine und Steigungen führen, sehen Sie sich zusätzlich ein vierrädriges an.
  • Das E-Trike mit 25 km/h passt, wenn Ihre Wege länger sind, Sie sich im Straßenverkehr auf der Fahrbahn sicher fühlen und Sie einen Führerschein haben, vor dem 1. April 1965 geboren sind oder die Mofa-Prüfung ablegen. Es passt nicht, wenn Sie vor allem auf Gehwegen und in Läden unterwegs sind.
  • Das Dreirad-Pedelec passt, wenn Sie gern Rad fahren, aber auf zwei Rädern das Gleichgewicht nicht mehr halten, und wenn Sie noch treten können.

Wenn Sie zwischen zwei Bauarten schwanken, fahren Sie beide Probe, und zwar auf Ihrer eigenen Strecke, nicht auf dem Hof des Händlers. Worauf Sie dabei achten, steht in Elektromobil testen.

Was Sie jetzt tun können

  1. Klären Sie zuerst, welches der drei Fahrzeuge Sie meinen. Fragen Sie jeden Anbieter nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der Fahrzeugklasse in der Übereinstimmungsbescheinigung.
  2. Bei 25 km/h: Prüfen Sie, ob Sie einen Führerschein haben oder vor dem 1. April 1965 geboren sind. Wenn beides nicht zutrifft, brauchen Sie die Mofa-Prüfbescheinigung, bevor Sie losfahren.
  3. Bei 25 km/h und vier Rädern: Rechnen Sie mit der Klasse AM, die in jedem Autoführerschein der Klasse B steckt.
  4. Bei einem Dreirad-Pedelec: Lassen Sie sich bestätigen, dass der Motor höchstens 250 Watt hat und ohne Treten nicht schneller als 6 km/h schiebt.
  5. Üben Sie die ersten Kurven langsam auf einem leeren Parkplatz, ganz gleich, welches Dreirad es wird.
  6. Messen Sie Abstellplatz, Tür und Weg zur Straße und vergleichen Sie die Zahlen mit dem Wendekreis.

Häufige Fragen

Braucht man für ein Elektro-Dreirad für Senioren einen Führerschein?

Das hängt vom Fahrzeug ab. Ein dreirädriges Elektromobil bis 15 km/h ist ein Krankenfahrstuhl und braucht keinen. Ein E-Trike mit 25 km/h braucht keine Fahrerlaubnis, aber eine Mofa-Prüfbescheinigung; davon befreit sind Inhaber eines Führerscheins und alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind. Ein Dreirad-Pedelec ist ein Fahrrad und braucht nichts davon.

Ist das Rolektro E-Trike 25 ein Krankenfahrstuhl?

Nein. Ein Krankenfahrstuhl darf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren. Das E-Trike 25 fährt 25 km/h und braucht nach Angabe des Herstellers ein Versicherungskennzeichen und eine Bescheinigung für das Führen von Mofas. Auf den Gehweg darf es nicht.

Darf ich mit einem Elektro-Dreirad auf dem Gehweg fahren?

Nur mit einem dreirädrigen Elektromobil, das die Merkmale eines Krankenfahrstuhls erfüllt, und dann nur im Schritttempo. E-Trike und Dreirad-Pedelec gehören auf die Fahrbahn, das Pedelec auch auf den Radweg.

Muss ich auf dem E-Trike einen Helm tragen?

In einem offenen dreirädrigen Fahrzeug mit mehr als 20 km/h verlangt § 21a Absatz 2 StVO einen Helm, es sei denn, vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind angelegt. Der Hersteller des Rolektro E-Trike 25 schreibt, mit angelegtem Gurt sei kein Helm nötig. Fahren Sie also nie ohne Gurt.

Kippt ein Dreirad leichter als ein Vierrad?

Ja, in Kurven und quer am Hang. Die Räder bilden ein Dreieck statt eines Vierecks, und die Reserve ist dadurch kleiner. Je schneller Sie fahren, desto mehr zählt das, weil die Fliehkraft mit dem Quadrat der Geschwindigkeit wächst.

Zahlt die Krankenkasse ein Elektro-Dreirad?

Ein dreirädriges Elektromobil mit 6 km/h kann die Krankenkasse übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein E-Trike mit 25 km/h ist kein Hilfsmittel im Sinne der Elektromobile im Hilfsmittelverzeichnis; die Elektromobile dort sind auf 6 km/h begrenzt.