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Elektromobil kaufen: die Fehler, die erst hinterher weh tun
Die teuren Fehler beim Elektromobil kaufen passieren nicht beim Preis, sondern fallen erst Wochen oder Jahre später auf. Acht davon, geordnet nach Zeitpunkt.
Von Steven Schulz · Stand:
Beim Kauf eines Elektromobils entstehen die teuren Fehler nicht dort, wo man sie erwartet. Über den Preis wird verhandelt, über die Farbe wird gesprochen — und dann steht das Fahrzeug da, und es zeigt sich, dass es nicht durch die Tür geht, dass die Batterie im Februar nur die halbe Strecke schafft oder dass die Krankenkasse Eigentümerin ist.
Dieser Artikel ist deshalb nicht nach Wichtigkeit geordnet, sondern nach dem Zeitpunkt, an dem der Fehler sichtbar wird. Wer beide Enden der Zeitachse kennt, kauft anders.
Tag eins: die Maße
Der häufigste Fehler überhaupt ist ein fehlender Zollstock. Drei Maße entscheiden, ob Sie das Fahrzeug überhaupt benutzen können:
- Die Breite über alles gegen die engste Türbreite auf dem Weg von der Straße zum Abstellplatz, den Aufzug eingerechnet. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl darf nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung bis zu 110 Zentimeter breit sein. Das ist breiter als manche Haustür.
- Der Wendekreis gegen die Stelle, an der Sie wenden müssen. Ein Fahrzeug, das nur vorwärts hineinpasst und nicht mehr herauskommt, ist unbrauchbar.
- Die Leermasse und das schwerste Einzelteil, falls das Fahrzeug im Auto mitfahren soll. Entscheidend ist nicht das Gesamtgewicht im Prospekt, sondern das Teil, das jemand heben muss.
Dieser Fehler ist vollständig vermeidbar und kostet zehn Minuten mit einem Zollstock. Wer schon gekauft hat und nun feststellt, dass es klemmt, findet in Klappbar oder zerlegbar die Alternativen.
Tag eins: die Papiere
Der zweite Fehler, der sofort auffällt: Das Fahrzeug steht da und darf nicht fahren.
- Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung fehlt. Ohne dieses Papier wird jede Frage an eine Versicherung und jeder späterer Verkauf schwierig. Es ist nicht nachträglich beim Verkäufer zu holen, wenn der Kontakt abgebrochen ist.
- Das Versicherungskennzeichen des Vorbesitzers gilt nicht für Sie. Es gehört zu dessen Versicherungsvertrag. Fährt Ihr Fahrzeug bauartbedingt schneller als 6 km/h, brauchen Sie einen eigenen Vertrag und ein eigenes Schild, bevor Sie zum ersten Mal auf die Straße fahren.
- Umgekehrt ein verbreiteter Irrtum: Unterhalb von 6 km/h Bauartgeschwindigkeit gibt es gar keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtpflicht; die Schwelle steht in § 1a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Pflichtversicherungsgesetzes. Daraus folgt aber nicht, dass Sie automatisch versichert sind. Ob Ihre private Haftpflichtversicherung ein solches Fahrzeug einschließt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Fragen Sie nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
- Das Fahrzeug fährt schneller als 15 km/h. Dann ist es kein motorisierter Krankenfahrstuhl, die Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht greift nicht, und Sie brauchen eine Fahrerlaubnis. Von den 44 Fahrzeugen, die am 26. September 2026 auf dieser Seite angeboten wurden, waren neun mit 20 oder 25 km/h angegeben.
- Kennzeichnungstafel und Halterangabe fehlen. Beides verlangt § 4 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: die Tafel nach der UN/ECE-Regelung Nr. 69 hinten am Fahrzeug, Name und Wohnort des Halters an der linken Seite. Bei Gebrauchtfahrzeugen fehlt vor allem die Tafel häufig.
Die ersten Wochen: der Körper
Jetzt kommt der Fehler, der am häufigsten falsch gedeutet wird. Nach zwei Wochen schmerzen Schultern, Nacken oder Handgelenke, und der Schluss lautet: falsches Fahrzeug. Meist ist es die falsche Einstellung. Sitzhöhe und Abstand zwischen Sitz und Lenksäule sind bei jedem Elektromobil, das im Hilfsmittelverzeichnis steht, einstellbar — das Verzeichnis verlangt es ausdrücklich. Bevor Sie das Fahrzeug abschreiben, lesen Sie Sitz und Lenker einstellen.
Nicht einstellbar ist dagegen, wie Sie auf- und absteigen. Ob der Sitz weit genug schwenkt und ob die Armlehne für den seitlichen Umstieg wegklappt oder abnehmbar ist, ist eine Eigenschaft des Fahrzeugs. Wer das bei der Probefahrt nicht dreimal probiert hat, merkt es in der dritten Woche.
Die ersten Wochen: der Abstellplatz
Ein Fahrzeug, das nicht trocken, abschließbar und in Reichweite einer Steckdose steht, wird nicht benutzt. Das Hilfsmittelverzeichnis führt die wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit deshalb als Voraussetzung der Versorgung auf, nicht als Empfehlung. Klären Sie den Platz, bevor Sie sich für eine Größe entscheiden — nicht danach. Siehe Unterstellen und sichern.
Der erste Winter: die Reichweite
Herstellerangaben zur Reichweite entstehen unter günstigen Bedingungen: ebene Strecke, milde Temperatur, neue Batterie. Ihr Februar hat davon nichts. Kälte kostet Reichweite spürbar, Steigungen kosten mehr Energie als die Ebene, und die Kapazität nimmt über die Jahre ab.
Der Fehler besteht nicht darin, das nicht zu wissen, sondern darin, an der Grenze zu kaufen. Rechnen Sie mit Ihrer längsten regelmäßigen Strecke, Hin- und Rückweg, und legen Sie einen deutlichen Zuschlag darauf. Ein Fahrzeug, dessen Angabe genau Ihrer Strecke entspricht, ist zu klein gekauft.
Jahr eins bis zwei: die Batterie
Die Batterie ist bei diesen Fahrzeugen der größte Einzelposten nach dem Kaufpreis, und sie kommt wieder. Wer ein sehr günstiges Gerät kauft, kauft in der Regel ein Fahrzeug, bei dem die Batterie noch bezahlt werden muss.
Zwei Dinge hätten das verhindert: das Alter der Batterie an der Batterie selbst ablesen statt am Baujahr des Fahrzeugs, und die Batterieanzeige unter Last beobachten statt im Stand. Woraus sich die Rechnung zusammensetzt, steht in Batterie wechseln; welche Bauart wie lange hält, in Blei oder Lithium.
Jahr zwei bis drei: das Ersatzteil, das es nicht gibt
Hier wirkt sich die Markenfrage aus, und zwar spät. Von den 44 Angeboten auf dieser Seite trugen 20 keine erkennbare Marke. Bei einem solchen Fahrzeug ist die Ersatzteilbeschaffung Glückssache, und ein gebrochener Lenkerhebel kann das Ende bedeuten.
Fotografieren Sie deshalb am Übergabetag das Typenschild und notieren Sie jede Nummer darauf. Das ist der einzige Weg, der später zuverlässig funktioniert, siehe Ersatzteile finden.
Beim Weiterverkauf: wem das Fahrzeug gehörte
Der Fehler, der am spätesten auffällt und am unangenehmsten ist: Das Fahrzeug war nie Eigentum des Verkäufers. Nach § 33 Absatz 5 SGB V können Krankenkassen Hilfsmittel leihweise überlassen, und bei Elektromobilen ist der Wiedereinsatz der Regelfall. Ein solches Fahrzeug darf nicht verkauft werden.
Die Frage „Gehört das Fahrzeug Ihnen, oder ist es eine Leihgabe der Kasse?“ kostet einen Satz. Lassen Sie sich die Rechnung des Vorbesitzers zeigen. Was beim Verkauf sonst zu beachten ist, steht in Das eigene Elektromobil selbst verkaufen.
Der Fehler, der alle anderen möglich macht
Alle acht Punkte oben haben eine gemeinsame Ursache: Eile. Ein Fahrzeug, das man heute noch mitnehmen muss, wird nicht gemessen, nicht nachgefragt und nicht durchgerechnet. Wer Sie drängt, hat einen Grund dafür, und der Grund ist nie Ihr Vorteil.
Ein seriöser Verkäufer gibt Ihnen Bedenkzeit, beantwortet auch die unangenehme dritte Frage und hat kein Problem damit, dass Sie eine Begleitperson mitbringen. Gehen Sie ruhig ohne Kauf nach Hause. Es kommt ein nächstes Fahrzeug.
Was Sie jetzt tun können
- Nehmen Sie heute drei Maße: engste Türbreite, Wendestelle, Kofferraum. Schreiben Sie sie auf einen Zettel, der ab jetzt bei jedem Termin dabei ist.
- Klären Sie den Abstellplatz mit Steckdose, bevor Sie sich ein Fahrzeug ansehen.
- Fragen Sie in der ersten Nachricht nach Batteriealter, Papieren und Eigentum. Alle drei Antworten sind Ausschlusskriterien.
- Lesen Sie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in den Papieren nach, nicht in der Anzeige, und prüfen Sie daran Versicherung und Fahrerlaubnis.
- Arbeiten Sie am Termin die Besichtigungscheckliste ab und lassen Sie sich Zeit. Den ganzen Weg beschreibt Elektromobil gebraucht kaufen.