Elektromobil bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5
Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 - für ein Elektromobil brauchen Sie keinen davon. Es zahlt die Krankenkasse nach medizinischer Notwendigkeit. Was die Pflegekasse stattdessen leistet.
Das Wichtigste zuerst: Ein Pflegegrad ist für ein Elektromobil nicht erforderlich — weder Pflegegrad 2 noch 3, 4 oder 5. Elektromobile werden von der Krankenkasse als Hilfsmittel übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, ganz unabhängig vom Pflegegrad. Umgekehrt gilt das genauso: ein Pflegegrad allein begründet keinen Anspruch auf ein Elektromobil. Welche drei Voraussetzungen tatsächlich zählen, steht in Wer bekommt ein Elektromobil von der Krankenkasse?. Wie das geht, steht unter Krankenkasse und Elektromobil auf Rezept.
Ein Pflegegrad bringt zusätzliche Leistungen der Pflegekasse. Die sind nicht für das Elektromobil selbst gedacht, können aber rund darum eingesetzt werden.
Krankenkasse oder Pflegekasse: der Unterschied
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen.
- Die Krankenkasse übernimmt Elektromobile als Hilfsmittel. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung.
- Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad Pflegegeld, einen Entlastungsbetrag und Zuschüsse zu Umbauten in der Wohnung. Sie kauft kein Elektromobil.
Beides lässt sich nebeneinander nutzen: das Gerät über die Krankenkasse, die Rampe an der Haustür über die Pflegekasse.
Was es bei welchem Pflegegrad gibt
Die Höhe der Leistungen wird gesetzlich festgelegt und regelmäßig geändert. Deshalb stehen hier keine Beträge, sondern nur, welche Leistungsart es gibt. Die aktuellen Beträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei einer Pflegeberatungsstelle; beides ist kostenlos.
Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag, monatlich, zweckgebunden
- Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
- Beratung
- Elektromobil: über die Krankenkasse möglich, unabhängig vom Pflegegrad
Leistungen der Pflegeversicherung für Hilfsmittel gibt es in Pflegegrad 1 noch nicht in dem Umfang wie ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad 2, 3, 4 und 5
- Entlastungsbetrag, monatlich
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege oder Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt; eine Kombination ist möglich
- Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
- monatlicher Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- ab Pflegegrad 2 zusätzlich weitere Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Höhe von Pflegegeld und Sachleistungen steigt mit dem Pflegegrad.
Wofür Sie diese Leistungen einsetzen können
Wohnumfeldverbesserung
Das ist der Posten, der beim Elektromobil am meisten hilft. Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnen mit Pflegebedürftigkeit erleichtern. Rund um ein Elektromobil kommen in Frage:
- eine Rampe an der Haustür oder über eine Schwelle
- eine Türverbreiterung, damit das Gerät in die Wohnung passt
- ein Unterstand oder eine Überdachung für den Stellplatz
- eine Steckdose oder ein Ladeplatz am Stellplatz, wettergeschützt
Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt und ist der Höhe nach begrenzt. Wichtig: Antrag stellen, bevor die Maßnahme beginnt. Wer erst baut und dann fragt, bekommt nichts.
Die Frage des Stellplatzes wird beim Kauf eines Elektromobils regelmäßig unterschätzt. Ein Gerät, das nicht trocken und frostfrei steht und nicht geladen werden kann, hält nicht lange.
Entlastungsbetrag
Ein monatlicher, zweckgebundener Betrag. Er kann für bestimmte Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden. Ob und in welchem Umfang er für Ausgaben rund um ein Elektromobil eingesetzt werden kann, hängt von den Regelungen Ihrer Pflegekasse ab. Fragen Sie dort nach, bevor Sie etwas anschaffen und einreichen.
Pflegegeld
Pflegegeld steht zur freien Verfügung. Sie können es für eine Aufzahlung, für Zubehör oder für eine Reparatur verwenden. Bedenken Sie aber, wofür es gedacht ist: als Anerkennung für die Menschen, die Sie pflegen.
Wann ein Elektrorollstuhl die bessere Wahl ist
Ein Elektromobil setzt voraus, dass Sie noch etwas gehen können und dass Sie das Gerät sicher bedienen und lenken können. Bei sehr weit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit ist häufig ein Elektrorollstuhl die passendere Versorgung: Er ist für Innenräume gebaut, wendiger, und es gibt Varianten, die von einer Begleitperson gesteuert werden.
Das ist keine Entscheidung, die man am Schreibtisch trifft. Sprechen Sie darüber mit dem Arzt und mit einer Pflegeberatung.
Häufige Fragen
Braucht man einen Pflegegrad für ein Elektromobil?
Nein. Die Krankenkasse entscheidet nach medizinischer Notwendigkeit.
Bekomme ich bei Pflegegrad 2 oder 3 ein Elektromobil?
Nicht wegen des Pflegegrads. Der Pflegegrad ist für diese Frage ohne Bedeutung: das Elektromobil ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, der Pflegegrad betrifft die Pflegekasse nach § 40 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 kann es bewilligt werden und bei Pflegegrad 4 abgelehnt — es kommt allein auf die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall an.
Kann man Pflegegeld für ein Elektromobil verwenden?
Ja, Pflegegeld steht zur freien Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse?
Die Krankenkasse übernimmt das Hilfsmittel, die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Zuschüsse zu Umbauten. Beides ist kombinierbar.
Wo bekomme ich Hilfe beim Antrag?
Bei Ihrer Pflegekasse und bei den Pflegeberatungsstellen (Pflegestützpunkte). Die Beratung ist kostenlos und unabhängig, und sie kennt die aktuellen Beträge. ScooterProfi kann dabei nicht helfen.
Gebraucht kaufen als Alternative
Unabhängig vom Antragsweg ist der Gebrauchtkauf oft die schnellste Lösung: ohne Antrag, ohne Wartezeit, und erheblich günstiger als ein Neugerät. ScooterProfi ist ein kostenloser Marktplatz und kein Händler; die Plattform ist an keinem Antragsverfahren beteiligt und bietet keine Finanzierung an.
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