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Mobilität im Alter: welche Hilfe wann passt

Überblick über Mobilitätshilfen: Gehstock, Rollator, Rollstuhl oder Elektromobil. Eine Entscheidungshilfe nach Gehstrecke und Einsatzort, mit Kostenträgern.

Nicht jede Einschränkung braucht ein Elektromobil. Diese Seite ordnet ein, welche Hilfe zu welcher Situation passt, damit Sie nicht das teuerste Gerät kaufen, sondern das richtige.

Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder einer Pflegeberatung, bevor Sie sich entscheiden.

Die einfachste Entscheidungshilfe: die Gehstrecke

Wie weit kommen Sie, ohne stehenbleiben zu müssen?

Gehstrecke ohne Pause Was meist passt
über 1.000 m ein Gehstock, oder noch keine Hilfe
500 bis 1.000 m Rollator oder Gehstock
100 bis 500 m Rollator für drinnen, Elektromobil für draußen
unter 100 m Elektromobil oder Elektrorollstuhl

Diese Tabelle ist eine Orientierung, keine Diagnose. Sie hilft aber, das Gespräch mit dem Arzt vorzubereiten, und sie erklärt, warum die Frage nach der Gehstrecke in Metern in jedem Antrag auftaucht.

Die zweite Frage: wo nutzen Sie die Hilfe?

  • Nur in der Wohnung: Rollator oder Rollstuhl. Ein Elektromobil ist dafür zu groß.
  • Drinnen und draußen: Rollator, und für weitere Wege zusätzlich ein Elektromobil.
  • Längere Wege draußen: Elektromobil.
  • Reisen und Ausflüge: ein zerlegbarer Reisescooter. Siehe klappbare Elektromobile.

Viele Menschen brauchen zwei Dinge, nicht eins: einen Rollator für die Wohnung und die letzten Meter, und ein Elektromobil für die Strecke. Das ist kein Widerspruch.

Die Hilfen im Überblick

Gehstock

Für leichte Unsicherheit. Höhenverstellbar oder faltbar, mit verschiedenen Griffformen. Größenordnung: zweistelliger Bereich. Wird von der Krankenkasse üblicherweise übernommen.

Rollator

Für einen unsicheren Gang. Gibt es als Standardmodell mit Sitz und Korb, als Leichtgewicht aus Aluminium oder Carbon für aktive Nutzer, und als verstärkte Variante für höhere Belastung. Größenordnung: zwei- bis dreistelliger Bereich. In der Regel Standardversorgung der Krankenkasse.

Der Rollator hat einen Vorteil, den ein Elektromobil nicht hat: Er hält Sie in Bewegung. Wer noch gehen kann, sollte gehen.

Rollstuhl

Bei eingeschränkter oder aufgehobener Gehfähigkeit. Als Standardrollstuhl zum Selbstfahren oder Schieben, als leichter Aktivrollstuhl, oder als Elektrorollstuhl mit Steuerung über einen Joystick. Elektrorollstühle sind für Innenräume gebaut und deutlich wendiger als ein Elektromobil.

Elektromobil

Für mittlere bis längere Strecken draußen, bei erhaltener Restgehfähigkeit. Drei Klassen:

  • Kompaktscooter: bis etwa 25 km, 6 km/h, für Stadt und Einkauf
  • Reisescooter: bis etwa 20 km, 6 km/h, zerlegbar
  • Komfortscooter: bis etwa 50 km, bis 15 km/h, für lange Strecken

Mehr dazu: Elektromobil-Modelle und Kaufberatung.

Weitere Hilfen

Aufstehhilfen für Sessel und Bett, Treppenlifte für mehrstöckige Wohnungen, Haltegriffe und Rampen. Für Umbauten in der Wohnung gibt es bei Pflegegrad Zuschüsse: siehe Pflegegrad.

Direkter Vergleich

Hilfe Reichweite Tempo Für wen Größenordnung
Gehstock unbegrenzt Gehtempo leichte Unsicherheit zweistellig
Rollator unbegrenzt Gehtempo unsicherer Gang zwei- bis dreistellig
Rollstuhl 5 bis 30 km 4 bis 6 km/h keine Gehfähigkeit drei- bis vierstellig
Elektromobil 20 bis 55 km 6 bis 15 km/h kurze Gehstrecke vierstellig

Die Preise sind Größenordnungen und unterscheiden sich stark je nach Ausführung und je nachdem, ob neu oder gebraucht.

Was Mobilität im Alltag bedeutet

Es geht nicht um Kilometer. Es geht darum, was ohne sie wegfällt:

  • Soziale Teilhabe. Freunde besuchen, zu Veranstaltungen gehen, bei Familientreffen dabei sein.
  • Selbstständigkeit. Selbst einkaufen, selbst zum Arzt, selbst entscheiden, wann man losfährt.
  • Gesundheit. Bewegung, frische Luft, und weniger von dem, was langes Sitzen in der Wohnung mit einem Körper macht.
  • Entlastung anderer. Angehörige müssen nicht jeden Weg fahren.

Wer die Kosten trägt

Stelle Leistung Voraussetzung
Krankenkasse Hilfsmittel auf Verordnung ärztliche Verordnung, medizinische Notwendigkeit
Pflegekasse Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung Pflegegrad
Sozialamt Eingliederungshilfe Einkommens- und Vermögensprüfung
Berufsgenossenschaft volle Versorgung Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Stiftungen Zuschüsse Antrag mit Begründung

Der Weg zur Kostenübernahme in vier Schritten: Arztbesuch mit Verordnung, Kostenvoranschlag der versorgenden Stelle, Antrag bei der Kasse, Bewilligung. Ausführlich unter Förderung.

Beratung, die nichts kostet

  • Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu Hilfsmitteln, Pflegegrad und Anträgen.
  • Sozialverbände helfen bei Anträgen und Widersprüchen.
  • Die eigene Kranken- und Pflegekasse informiert über das Verfahren.

Nutzen Sie das. Diese Stellen kennen die aktuellen Beträge und die Praxis vor Ort, und sie verkaufen nichts.

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