Elektromobil bei Gehbehinderung

Elektromobil bei Gehbehinderung

Wieder mobil und unabhängig

Mobilität trotz Gehbehinderung

Eine Gehbehinderung bedeutet nicht das Ende der Mobilität. Elektromobile eröffnen neue Möglichkeiten für Unabhängigkeit und Lebensqualität. Wir beraten Sie zu passenden Modellen und unterstützen bei der Kostenübernahme.

Verschiedene Gehbehinderungen

Ursachen:

  • • Schlaganfall-Folgen
  • • Multiple Sklerose
  • • Parkinson
  • • Amputationen
  • • Herzinsuffizienz
  • • Orthopädische Probleme

Lösungen:

  • • 6 km/h Modelle für Einsteiger
  • • 10-15 km/h für weitere Strecken
  • • Spezielle Sitzanpassungen
  • • Einstiegshilfen verfügbar
  • • Therapiegrad-Zulassung

Lebensqualität zurückgewinnen

  • ✓ Selbstständige Mobilität im Alltag
  • ✓ Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • ✓ Einkäufe und Besorgungen eigenständig
  • ✓ Arztbesuche ohne fremde Hilfe
  • ✓ Besuche bei Familie und Freunden
  • ✓ Erhaltung der sozialen Kontakte

Hilfsmittel-Nummer verfügbar

Elektromobile sind als Hilfsmittel anerkannt und haben eine offizielle Hilfsmittel-Nummer. Dies ermöglicht die Kostenübernahme durch Krankenkassen.

  • • Hilfsmittel-Nr.: 18.50.05.1
  • • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • • Antrag bei Krankenkasse
  • • Wir helfen beim Papierkram

Anpassungen für spezielle Bedürfnisse

Halbseitige Lähmung

Spezielle Einhand-Bedienung, drehbarer Sitz für einfachen Transfer

Amputation

Angepasste Sitzposition, verlängertes Trittbrett, spezielle Gurtsysteme

MS/Parkinson

Stabilisierungshilfen, große Bedienelemente, Anti-Tremor-Features

Herzprobleme

Sanfte Beschleunigung, komfortable Sitzposition, einfache Bedienung

Kostenübernahme Schritt für Schritt

  1. 1. Ärztliche Verordnung vom Hausarzt/Spezialisten
  2. 2. Antrag bei der Krankenkasse mit Kostenvoranschlag
  3. 3. Begutachtung durch Medizinischen Dienst (wenn nötig)
  4. 4. Genehmigung und Lieferung des Elektromobils

Kostenfreie Erstberatung

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen!

📞 Jetzt beraten lassen
WhatsApp Chat starten