
Mobilität trotz Gehbehinderung
Eine Gehbehinderung bedeutet nicht das Ende der Mobilität. Elektromobile eröffnen neue Möglichkeiten für Unabhängigkeit und Lebensqualität. Wir beraten Sie zu passenden Modellen und unterstützen bei der Kostenübernahme.
Verschiedene Gehbehinderungen
Ursachen:
- • Schlaganfall-Folgen
- • Multiple Sklerose
- • Parkinson
- • Amputationen
- • Herzinsuffizienz
- • Orthopädische Probleme
Lösungen:
- • 6 km/h Modelle für Einsteiger
- • 10-15 km/h für weitere Strecken
- • Spezielle Sitzanpassungen
- • Einstiegshilfen verfügbar
- • Therapiegrad-Zulassung
Lebensqualität zurückgewinnen
- ✓ Selbstständige Mobilität im Alltag
- ✓ Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- ✓ Einkäufe und Besorgungen eigenständig
- ✓ Arztbesuche ohne fremde Hilfe
- ✓ Besuche bei Familie und Freunden
- ✓ Erhaltung der sozialen Kontakte
Hilfsmittel-Nummer verfügbar
Elektromobile sind als Hilfsmittel anerkannt und haben eine offizielle Hilfsmittel-Nummer. Dies ermöglicht die Kostenübernahme durch Krankenkassen.
- • Hilfsmittel-Nr.: 18.50.05.1
- • Ärztliche Verordnung erforderlich
- • Antrag bei Krankenkasse
- • Wir helfen beim Papierkram
Anpassungen für spezielle Bedürfnisse
Halbseitige Lähmung
Spezielle Einhand-Bedienung, drehbarer Sitz für einfachen Transfer
Amputation
Angepasste Sitzposition, verlängertes Trittbrett, spezielle Gurtsysteme
MS/Parkinson
Stabilisierungshilfen, große Bedienelemente, Anti-Tremor-Features
Herzprobleme
Sanfte Beschleunigung, komfortable Sitzposition, einfache Bedienung
Kostenübernahme Schritt für Schritt
- 1. Ärztliche Verordnung vom Hausarzt/Spezialisten
- 2. Antrag bei der Krankenkasse mit Kostenvoranschlag
- 3. Begutachtung durch Medizinischen Dienst (wenn nötig)
- 4. Genehmigung und Lieferung des Elektromobils
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