Elektromobil auf Rezept: so funktioniert die Verordnung
Wie Sie ein Elektromobil auf Rezept bekommen: welcher Arzt verordnet, was auf die Verordnung gehört, wie der Antrag läuft und was die Kasse übernimmt.
Ein Elektromobil kann als Hilfsmittel verordnet werden. Diese Seite geht den Weg von der Verordnung bis zur Lieferung durch. Die Voraussetzungen im Einzelnen stehen unter Krankenkasse.
Schritt 1: Arzttermin
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt über Ihre Mobilitätseinschränkung. Zuständig sind neben dem Hausarzt vor allem Orthopäden, Neurologen, Internisten und Rheumatologen.
Nehmen Sie zum Termin konkrete Angaben mit. Nicht "ich kann nicht mehr gut gehen", sondern: Wie viele Meter schaffen Sie ohne Pause? Welche Wege können Sie deshalb nicht mehr machen? Wie oft brauchen Sie Hilfe von anderen? Diese Angaben sind die Grundlage der Verordnung.
Diagnosen, die häufig zu einer Verordnung führen, sind unter anderem Gehbehinderungen nach einem Schlaganfall, Arthrose, Multiple Sklerose, Parkinson, schwere Herzinsuffizienz und fortgeschrittene Lungenerkrankungen. Welcher Diagnoseschlüssel eingetragen wird, entscheidet der Arzt.
Schritt 2: Verordnung ausstellen lassen
Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus. Darauf gehören:
- das Hilfsmittel, in der Regel als Elektromobil oder Elektroscooter bezeichnet
- die Hilfsmittelnummer des Verzeichnisses
- die Diagnose
- eine Begründung, üblicherweise mit dem Ziel, die Mobilität im Nahbereich zu sichern
- Stempel und Unterschrift der Praxis
Bitten Sie darum, dass die Begründung konkret wird. "Erhebliche Gehbehinderung, Gehstrecke unter 200 Metern, zur Sicherung der Mobilität im Nahbereich erforderlich" ist eine Begründung. "Gehbeschwerden" ist keine.
Hilfsmittelverordnungen haben eine begrenzte Gültigkeit. Fragen Sie in der Praxis oder im Sanitätshaus nach, bis wann Sie die Verordnung einlösen müssen.
Schritt 3: Kostenvoranschlag einholen
Die versorgende Stelle, meist ein Sanitätshaus, erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht ihn bei der Krankenkasse ein. Achten Sie darauf, dass:
- der Kostenvoranschlag vollständig ist
- ein passendes Standardmodell gewählt wurde
- geklärt ist, dass direkt mit der Kasse abgerechnet wird
Schritt 4: Antrag bei der Krankenkasse
Die Kasse prüft, teils unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes. Das dauert mehrere Wochen. Für die Entscheidung über einen Leistungsantrag gelten gesetzliche Fristen (§ 13 Absatz 3a SGB V); fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, welche Frist in Ihrem Fall gilt und was passiert, wenn sie überschritten wird.
Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens mit den häufigsten Ablehnungsgründen steht unter Krankenkasse.
Schritt 5: Lieferung und Einweisung
Nach der Genehmigung wird das Gerät geliefert. Dazu gehört eine Einweisung in die Bedienung. Nehmen Sie sich dafür Zeit und fragen Sie alles, was unklar ist, insbesondere zum Laden und zur Bremse. Lassen Sie sich alle Unterlagen geben.
Was die Kasse übernimmt
In der Regel enthalten:
- ein Standardmodell, meist mit 6 km/h
- Lieferung und Einweisung
- Wartung und Reparaturen
- ein Ersatzgerät während einer Reparatur
- Batterien bei Defekt
Möglicher Eigenanteil:
- die gesetzliche Zuzahlung, der Höhe nach begrenzt
- Aufzahlung für ein Komfortmodell
- Aufzahlung für mehr als 6 km/h
- Sonderausstattung wie eine Vollkabine
- zusätzliche Batterien für mehr Reichweite
- Komfortzubehör
Wer die jährliche Belastungsgrenze überschritten hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Grenze. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Argumente für die Notwendigkeit
Diese Punkte gehören in die Begründung, weil sie beschreiben, was ein Elektromobil im Alltag leistet:
Selbstständigkeit
- Arztbesuche eigenständig wahrnehmen
- selbst einkaufen
- soziale Kontakte halten
Gesundheit
- Bewegung und frische Luft
- Vorbeugung gegen Stürze, weil weite Strecken nicht mehr erschöpft zurückgelegt werden
- psychisches Wohlbefinden durch Teilhabe
Entlastung anderer
- Angehörige müssen nicht jeden Weg fahren
- keine Fahrdienste nötig
- Taxikosten entfallen
Häufige Fragen
Welcher Arzt kann verordnen?
Jeder Arzt mit Kassenzulassung. Ein Facharzt kann die Begründung allerdings fachlich besser stützen.
Braucht man einen Pflegegrad?
Nein. Maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit. Was ein Pflegegrad zusätzlich bringt, steht unter Pflegegrad.
Was tun bei einer Ablehnung?
Widerspruch einlegen, innerhalb der im Bescheid genannten Frist, mit einer ausführlicheren ärztlichen Begründung. Sozialverbände und Pflegeberatungsstellen helfen dabei.
Kann ich mir das Modell aussuchen?
Innerhalb der Standardversorgung ja. Für ein Wunschmodell darüber zahlen Sie die Differenz.
Kann ich selbst kaufen und später abrechnen?
In der Regel nicht. Die Genehmigung muss vor dem Kauf vorliegen. Klären Sie das mit Ihrer Kasse, bevor Sie etwas kaufen.
Gebraucht kaufen als Alternative
Unabhängig vom Antragsweg ist der Gebrauchtkauf oft die schnellste Lösung: ohne Antrag, ohne Wartezeit, und erheblich günstiger als ein Neugerät. ScooterProfi ist ein kostenloser Marktplatz und kein Händler; die Plattform ist an keinem Antragsverfahren beteiligt und bietet keine Finanzierung an.
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