
Elektromobil auf Rezept
In 5 Schritten zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse
✅ Hilfsmittelnummer 18.51.05: Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen
📋 In 5 Schritten zum Elektromobil auf Rezept
Arzttermin vereinbaren
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt (Orthopäde, Neurologe) über Ihre Mobilitätseinschränkung.
💡 Wichtige Diagnosen für die Verordnung:
- • Gehbehinderung (ICD: R26)
- • Arthrose (ICD: M15-M19)
- • Multiple Sklerose (ICD: G35)
- • COPD/Lungenerkrankung (ICD: J44)
- • Herzinsuffizienz (ICD: I50)
- • Parkinson (ICD: G20)
- • Schlaganfall-Folgen (ICD: I69)
- • Diabetes mit Folgen (ICD: E10-E14)
Rezept ausstellen lassen
Der Arzt stellt eine Verordnung (Muster 13) für ein Elektromobil aus.
📝 Das muss auf dem Rezept stehen:
- ✓ Hilfsmittel: "Elektromobil 6 km/h" oder "Elektroscooter"
- ✓ Hilfsmittelnummer: 18.51.05.0001
- ✓ Diagnose: ICD-10 Code und Beschreibung
- ✓ Begründung: "zur Sicherung der Mobilität im Nahbereich"
- ✓ Stempel & Unterschrift: Arztpraxis
Tipp: Wir stellen Ihnen eine Musterverordnung zur Verfügung!
Kostenvoranschlag einholen
Als zugelassener Hilfsmittellieferant erstellen wir den Kostenvoranschlag für die Krankenkasse.
📄 Unser Service für Sie:
- ✓ Kostenloser Kostenvoranschlag
- ✓ Beratung zum passenden Modell
- ✓ Probefahrt bei Ihnen zu Hause
- ✓ Komplette Antragsunterlagen
- ✓ Direktabrechnung mit Krankenkasse
Antrag bei Krankenkasse
Wir reichen alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
⏱️ Bearbeitungszeiten:
Regelfall:
3 Wochen Bearbeitungszeit
Mit MDK-Prüfung:
5 Wochen Bearbeitungszeit
Gut zu wissen: Nach Fristablauf gilt der Antrag als genehmigt!
Lieferung & Einweisung
Nach Genehmigung liefern wir Ihr Elektromobil und weisen Sie ausführlich ein.
🚚 Unser Lieferservice:
- ✓ Kostenlose Lieferung zu Ihnen nach Hause
- ✓ Persönliche Einweisung (ca. 1 Stunde)
- ✓ Probefahrt und Übungen
- ✓ Übergabe aller Dokumente
- ✓ 24/7 Notdienst-Nummer
💶 Kostenübernahme: Was zahlt die Krankenkasse?
✅ Krankenkasse übernimmt:
- • Elektromobil bis 6 km/h (Standardversorgung)
- • Lieferung und Einweisung
- • Wartung und Reparaturen
- • Ersatzgerät bei Reparatur
- • Batterien bei Defekt
- • Gesetzliche Zuzahlung: max. 10€
💰 Mögliche Eigenanteile:
- • Aufzahlung für Komfortmodelle
- • Geschwindigkeit über 6 km/h
- • Spezialausstattung (z.B. Vollkabine)
- • Zusätzliche Akkus für mehr Reichweite
- • Premium-Zubehör
💡 Tipp: Befreiung von der Zuzahlung bei Überschreitung der Belastungsgrenze (2% bzw. 1% bei chronisch Kranken)!
❓ Häufige Fragen zum Rezept
Welcher Arzt kann das Rezept ausstellen?
Jeder Arzt mit Kassenzulassung: Hausarzt, Orthopäde, Neurologe, Internist, etc.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein! Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Die medizinische Notwendigkeit reicht aus.
Was tun bei Ablehnung?
Widerspruch innerhalb 4 Wochen! Wir unterstützen Sie dabei kostenlos.
Kann ich mir das Modell aussuchen?
Ja! Sie haben Wahlrecht. Aufzahlung für Premium-Modelle möglich.
Wie lange gilt das Rezept?
28 Tage ab Ausstellungsdatum. Danach neues Rezept erforderlich.
Übernimmt die Kasse auch Zubehör?
Medizinisch notwendiges Zubehör ja (z.B. Stockhalter, Rückspiegel bei Einschränkung).
🎯 Ihre Argumente beim Arzt
Diese Punkte überzeugen jeden Arzt von der Notwendigkeit:
Selbstständigkeit
- • Eigenständige Arztbesuche
- • Selbstständig einkaufen
- • Soziale Kontakte pflegen
Gesundheit
- • Bewegung an frischer Luft
- • Sturzprophylaxe
- • Psychisches Wohlbefinden
Entlastung
- • Angehörige entlasten
- • Keine Fahrdienste nötig
- • Kostenersparnis Taxi
📑 Muster-Verordnung für Ihren Arzt
Verordnung von Hilfsmitteln (Muster 13)
Hilfsmittel: Elektromobil 6 km/h
Hilfsmittelnummer: 18.51.05.0001
Anzahl: 1
Diagnose: [ICD-Code] [Diagnosetext]
Begründung: Erhebliche Gehbehinderung, Gehstrecke unter 200m, zur Sicherung der Mobilität im Nahbereich erforderlich
[Stempel und Unterschrift]
Wir übernehmen die komplette Abwicklung!
Von der Rezeptprüfung bis zur Lieferung - alles aus einer Hand
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