Viele Senioren erhalten ihr Elektromobil ganz oder teilweise über die Krankenkasse. Beim späteren Verkauf stellen sich dann besondere Fragen. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Punkte.
Leihweise oder Eigentum? Der entscheidende Unterschied
Ob Sie Ihr Mobil überhaupt verkaufen dürfen, hängt davon ab, wie Sie es erhalten haben:
- Leihgabe / Hilfsmittel der Kasse: Das Mobil bleibt Eigentum der Krankenkasse und muss nach Gebrauch zurückgegeben werden. Ein Verkauf ist nicht zulässig.
- Eigentum: Haben Sie das Gerät selbst gekauft (auch mit Zuschuss), gehört es Ihnen und Sie dürfen es frei verkaufen.
Prüfen Sie im Zweifel den Bewilligungsbescheid oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, bevor Sie inserieren.
Mobil zurückgeben statt verkaufen
Handelt es sich um eine Leihgabe, melden Sie sich bei der Kasse oder dem Sanitätshaus. Oft wird das Mobil abgeholt oder kann zurückgebracht werden. So vermeiden Sie rechtliche Probleme.
Steuerliche Fragen beim Privatverkauf
Der gelegentliche Verkauf gebrauchter privater Gegenstände ist in aller Regel steuerlich unproblematisch. Wer nur sein eigenes, gebrauchtes Elektromobil verkauft, erzielt keinen steuerpflichtigen Gewinn im klassischen Sinne. Anders kann es aussehen, wenn jemand gewerblich regelmäßig An- und Verkauf betreibt – dann gelten andere Regeln.
Checkliste vor dem Verkauf
- Geklärt, ob Eigentum oder Leihgabe
- Bewilligungsbescheid geprüft
- Bei Leihgabe: Rückgabe mit Kasse abgestimmt
- Bei Eigentum: Verkauf vorbereiten
Fazit
Gehört Ihnen das Elektromobil, steht dem Verkauf nichts im Wege. War es eine Leihgabe der Krankenkasse, geben Sie es zurück. Wenn der Weg frei ist, hilft Ihnen unser Ratgeber Elektromobil verkaufen: Ablauf beim weiteren Vorgehen.
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